GEMA klagt gegen Open AI

Die Verwertungsgesellschaft GEMA hat gegen den ChatGPT-Entwickler OpenAI wegen unlizenzierter Nutzung geschützter Songtexte Klage beim LG München erhoben. Das KI-gestützte Sprachsystem sei auch mit geschützten Texten trainiert worden, vergütet würden Kreative bislang aber nicht. 

Verklagt werde die amerikanische Muttergesellschaft, OpenAI, L.L.C., sowie OpenAI Ireland Ltd., die Betreiberin des Chatbots in Europa. Gegenstand der Musterklage sei die unlizenzierte Wiedergabe der Songtexte im Chatbot. Bei der Eingabe einfacher Prompts gebe der Chatbot die Originaltexte der Songs wieder. Das System sei mit diesen offensichtlich trainiert worden. Ziel des Verfahrens sei es nachzuweisen, dass OpenAI systematisch das Repertoire der GEMA verwendet, um seine Systeme zu trainieren.

Die GEMA wirf OpenAI vor, sich systematisch unter bewusster Inkaufnahme von Urheberrechtsverletzungen an den Inhalten der Urheberinnen und Urheber zu bedienen. "Die Songs unserer Mitglieder sind nicht der kostenlose Rohstoff für die Geschäftsmodelle der Anbieter generativer KI-Systeme“, wird in der Pressemitteilung der GEMA ihr CEO Tobias Holzmüller zitiert. Wer diese Songs verwenden wolle, müsse eine Lizenz erwerben, so Holzmüller unter Hinweis auf das Lizenzmodell für generative KI, das die GEMA vor Kurzem präsentiert hat.

Laut GEMA wird die Klage von namhaften deutschen Musikern und Musikerinnen wie Rolf Zuckowski, Reinhard Mey, Kristina Bach und Inga Humpe sowie deren Musikverlage unterstützt. Ihre Songtexte seien durch den Chatbot verwertet worden.

Redaktion beck-aktuell, hs, 13. November 2024.