KG übertrug BGH-Urteil zur VG Wort
Die Musikverlage dürfen danach nicht ohne Weiteres die Verlagsanteile von den Vergütungen für die Künstler abziehen. Geklagt hatten der ehemalige Piratenpolitiker und Musiker Bruno Kramm und sein Bandkollege Stefan Ackermann. Mit dem Urteil hatte das KG weitgehend das BGH-Urteil zur Verwertungsgesellschaft Wort für die Musikbranche fortgeschrieben. Demnach dürfen Buchverlage über die Verwertungsgesellschaft nur noch in Ausnahmefällen an den Millionenerlösen aus den Urheberrechten der Autoren beteiligt werden.
GEMA: Autoren haben Zahlungen an die Verlage überwiegend bestätigt
Die GEMA betonte damals, anders als bei Verwertungsgesellschaft Wort seien Musikverleger nicht pauschal beteiligt, sondern nur dann, wenn dies im Verlagsvertrag eigens vereinbart sei. Die GEMA habe nun damit begonnen, die Rechtsbeziehungen ihrer rund 70.000 Mitglieder abzufragen, erklärte die Gesellschaft. Schon jetzt stehe aber fest, dass der überwiegende Teil der Autoren die Zahlungen an die Verlage bestätigt habe. Nur ein Bruchteil der ausgeschütteten Gelder müsse daher zurückbezahlt werden.