"Gelbwesten" scheitern vor EGMR mit Eilantrag gegen Gummigeschoss-Einsatz durch Polizisten

Vertreter der "Gelbwesten", die den französischen Sicherheitskräften unmenschliches Vorgehen vorwerfen, sind vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gescheitert. Dieser wies am 18.12.2018 einen Antrag ihres Anwalts auf vorläufige Maßnahmen zurück, mit dem sie den Einsatz von Gummigeschossen gegen Demonstranten unterbinden wollten.

Beschwerdeführer wollten Einsatz von Gummigeschossen unterbinden

Mit diesen Sofortmaßnahmen wollten die Beschwerdeführer unter anderem erreichen, dass die Sicherheitskräfte vorerst keine Gummigeschosse mehr gegen Demonstranten einsetzen dürfen. Warum der Antrag abgelehnt wurde, teilte das Gericht nicht mit. Drei der fünf Beschwerdeführer gaben laut der Mitteilung an, während "Gelbwesten"-Demonstrationen von Gummigeschossen getroffen worden zu sein. Ein anderer ist demnach ein Schüler, der geltend machte, dass ihn vor seiner Schule ebenfalls ein solches Projektil getroffen habe. Der fünfte beschwerte sich darüber, am 01.12.2018 mehrmals von Sicherheitskräften geschlagen worden zu sein.

Proteste gegen Reformpolitik Macrons

Seit rund einem Monat demonstrieren die "Gelben Westen", benannt nach den Warnwesten im Auto, gegen die Reformpolitik der Regierung und Präsident Emmanuel Macron. Im Zuge der Proteste war es immer wieder zu gewalttätigen Krawallen gekommen. Die Polizei setzte Wasserwerfer, Tränengas und Gummigeschosse ein. Am vergangenen Wochenende hatten die Proteste aber weniger Zulauf als davor.

EGMR, Entscheidung vom 18.12.2018

Redaktion beck-aktuell, 19. Dezember 2018 (dpa).

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