Gegenwind für Reform des Wohnungseigentumsgesetzes

Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung, der die Hürden für Umbaumaßnahmen in Wohnanlagen senken soll, stößt im Bundestag auf erhebliche Kritik. Neben weiten Teilen der Opposition forderte am 06.05.2020 auch die CDU/CSU-Fraktion Nachbesserungen an den Plänen von Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD).

Angst um Rechte der Eigentümer

Die Rechte der Eigentümer müssten gewahrt bleiben, mahnte der rechtspolitische Sprecher der Union, Jan-Marco Luczak (CDU), bei der ersten Lesung. Auch sein Parteikollege Sebastian Steineke versicherte: "Über einige Punkte werden wir sicherlich noch diskutieren." Der SPD-Abgeordnete Johannes Fechner sagte zu, die vorhandene Kritik aufzunehmen: "Wir wollen ein Gesetz für die Wohnungseigentümer und nicht gegen die Wohnungseigentümer."

Änderung des Einstimmigkeitsprinzips geplant

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass bauliche Veränderungen einer Wohnanlage von der Eigentümerversammlung mit Mehrheit beschlossen werden können und keine Einstimmigkeit mehr notwendig ist. Bestimmte Maßnahmen – etwa den Einbau einer Ladestation für Elektroautos – könnten einzelne Eigentümer sogar gegen die Mehrheit durchsetzen, wenn sie die Kosten selber übernehmen. Zudem sollen die Verwalter der Wohnanlagen mehr Macht bekommen.

Rolle des Verwalters im Zentrum der Kritik

Die Rolle des Verwalters ist allerdings einer der Kernpunkte der Kritik. "Natürlich brauchen wir auch kompetente Verwalter", betonte Luczak. Deshalb sei für diesen Posten zwingend ein Sachkundenachweis erforderlich. Diese Forderung wurde auch aus anderen Fraktionen erhoben. Darüber hinaus warnten AfD, FDP und die Linke, die Rechtsposition des einzelnen Wohnungseigentümers werde durch die Reform geschwächt.

Redaktion beck-aktuell, 7. Mai 2020 (dpa).