Der Sohn eines 87-Jährigen, der im September 2022 acht Monate nach der dritten Corona-Impfung starb, ist mit einer Schmerzensgeldklage am Landgericht Ravensburg gescheitert. Er wollte eine Summe von 22.500 Euro erstreiten. Allerdings habe der Sohn nichts zu konkreten gesundheitlichen Beeinträchtigungen seines Vaters als Folge der Impfungen vorgebracht, heißt es in der Begründung der Richter.
Betrag in Höhe von 7.500 Euro für jede Impfung gefordert
Allein für den Stich mit der Nadel und das Einbringen des Impfstoffes sei, selbst wenn eine wirksame Einwilligung nicht vorgelegen haben sollte, eine Entschädigung in Geld nicht geboten. Der Sohn hatte gegen einen Allgemeinarzt geklagt, der den Senior im Juni und Juli 2021 und dann nochmals im Januar 2022 gegen Corona geimpft hatte. Der Kläger habe als Erbe seines Vaters geltend gemacht, dass es vor den Impfungen keine oder allenfalls eine unzureichende Aufklärung gegeben habe, so das Gericht. Die von seinem Vater erklärte Einwilligung sei daher unwirksam. Je Impfung stellte sich der Kläger ein Schmerzensgeld von 7.500 Euro vor.
LG Ravensburg, Urteil vom 15.03.2023 - 3 O 1/23
Redaktion beck-aktuell, 17. März 2023 (dpa).
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auf der Heiden, Haftung und Entschädigung bei Corona-Impfungen, NJW 2022, 3737
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