Gebäudeenergiegesetz: Experten sehen weiterhin Defizite

Sachverständige sehen in den von der Ampel vorgeschlagenen Änderungen am Gebäudeenergiegesetz zwar eine Verbesserung zum Vorentwurf. Bei der Anhörung im Ausschuss für Klimaschutz und Energie am 03.07.2023 wiesen sie aber auf nach wie vor bestehende Defizite hin. Das Gesetz soll nach dem Willen der Koalition noch in dieser Woche im Bundestag verabschiedet werden.

Experten fordern Nachschärfung in Detailfragen

Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft begrüßte die Einigung beim Heizungsgesetz über bislang streitige Fragen, insbesondere die Verzahnung mit der kommunalen Wärmeplanung. Dennoch müsse der Entwurf bei unklaren Begrifflichkeiten nachgeschärft werden. Zu spüren sei ein "gewisses Misstrauen" im Hinblick auf die Wasserstoffnutzung im Wärmebereich. Diese eine "kleine Option", etwa bei einem schwer umzubauenden Bestand. Der Verband kommunaler Unternehmen, forderte "praxisgerechte Erfüllungsziele" sowie klarere Technologieoffenheit. Er wendet sich gegen die vorgesehenen Regresspflichten. Der Deutsche Landkreistag sieht Mängel in der Vollzugsfähigkeit des Gesetzes, weil aus der Verzahnung mit der kommunalen Wärmeplanung kein Anspruch auf Umsetzung folge und viele Regelungen zu kleinteilig seien. Der Deutsche Städtebund kritisierte die Fristen für die kommunale Wärmeplanung, die insbesondere bei kleineren Kommunen zu Problemen führten und rief dazu auf, die Umsetzung und die erforderlichen Investitionen noch stärker in den Blick zu nehmen.

Weiterhin viele offene Fragezeichen

Der Zentralverband Sanitär Heizung Klima sah noch viele offene Fragezeichen bei der Beratung und der Frage, warum Stromdirektheizungen und Luft-Luft-Wärmepumpen in schlecht gedämmten Gebäuden "gepuscht" werden sollen. Dagegen plädierte der Bundesverband Wärmepumpe dafür am Ziel festzuhalten, bis 2030 sechs Millionen Wärmepumpen einzubauen, weil sonst die Klimaziele nicht zu schaffen seien. Die verzögerte Lenkungswirkung aufgrund der Fristen bis 2026 und 2028 solle durch Förderung und Anreize kompensiert werden. Der Berliner Mieterverein diagnostizierte aus Mietersicht eine deutliche Verbesserung gegenüber dem ursprünglichen Regierungsentwurf. Die Kappungsgrenze für die Umlegung von Modernisierungskosten auf die Mieter liege nun bei 50 Cent pro Quadratmeter und Monat. Damit würden Mieter nicht mehr belastet als bisher. Auch sei vorgesehen, dass die Mieter die Umlage der Modernisierungskosten als finanzielle Härte ablehnen könnten.

Kritik aus der Immobilienwirtschaft

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Immobilienwirtschaft wies darauf hin, dass Eigentümer immer auch die geplante EU-Gebäuderichtlinie im Hinterkopf haben müssten. Ohne einen mittelfristigen "Speedbonus" werde keine Rechnung mehr aufgehen, Vermieter könnten dies vom Eigenkapital her auf Dauer nicht stemmen. Der Härtefalleinwand für Mieter sei abzulehnen. Hier müsse der Staat geradestehen und nicht der Vermieter haftbar gemacht werden. Haus & Grund hielt es für richtig, den Gesetzentwurf erst zu beschließen, wenn Wärmeplanungsgesetz und Fördergesetz daneben liegen. Die unterschiedliche Behandlung von Mietern und Vermietern erschließe sich nicht. Der Indexmietvertrag werde de facto abgeschafft. Man könne nicht Eigentümer zu etwas verpflichten und gleichzeitig fordern, dass die Miete nicht erhöht werden darf. Die Kappungsgrenze von 50 Cent stelle den Mieterschutz über den Klimaschutz.

Verbraucherschützer sehen Klimaziele gefährdet

Der Verbraucherzentrale Bundesverband ist der Ansicht, die Vorgabe, zu einem Anteil der erneuerbaren Energien von 65% zu kommen, sei nicht mehr sichergestellt, die Koalition bleibe hier hinter ihrem eigenen Anspruch zurück. Dass auch ab 2024 noch Gasheizungen eingebaut werden können, stelle die Klimaziele infrage. Energieeffizienz sollte nicht hintanstehen. Eine verpflichtende Energieberatung solle Verbraucher vor falschen Entscheidungen schützen, daher werde eine unabhängige Energieberatung gebraucht.

Redaktion beck-aktuell, 4. Juli 2023.