Der Bundestag hat am 18.06.2020 das Gebäudeenergiegesetz verabschiedet. Wie das Bundeswirtschaftsministerium mitteilte, werde damit ein neues, einheitliches, aufeinander abgestimmtes Regelwerk für Gebäudeenergieeffizienz und die Nutzung von Wärme aus erneuerbaren Energien geschaffen. Der Bundestag gab zudem Grünes Licht für die Abstandsregelung bei Windanlagen im Baugesetzbuch und die Aufhebung des Photovoltaik-Deckels im EEG.
Impulse für die Nutzung erneuerbarer Energien
"Es geht bei der Energiewende weiter voran!", lobte Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU). Neben der Entbürokratisierung und Vereinfachung des Regelungswerks schaffe das Gebäudeenergiegesetz zugleich zusätzliche Impulse für die Nutzung erneuerbarer Energien. Auch mit der Umsetzung der Abstandsregelungen für Windanlagen und der Aufhebung des Solardeckels werde Akzeptanz beim Thema Wind und ein starker Impuls bei Photovoltaik für Konjunktur und Beschäftigung in der Erneuerbaren-Branche geschaffen.
Redaktion beck-aktuell, 19. Juni 2020.
Zum Thema im Internet
Den Entwurf eines Gesetzes zur Vereinheitlichung des Energieeinsparrechts für Gebäude (BT-Drs. 19/16716) finden Sie auf der Internetseite des Bundestags.
Aus der Datenbank beck-online
Kaßler, Gebäudeenergiegesetz: Gute Ansätze, aber Rechtsunsicherheit für Immobilienverwalter bleibt bestehen, ZWE 2020, 58
Doderer/Metz, Rechtlicher Überblick: Was hat sich 2019 im Energiewenderecht geändert?, EnWZ 2020, 216
Aus dem Nachrichtenarchiv
Neuregelung zu Vereinfachungen bei Gebäudeenergie geplant, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 29.01.2020, becklink 2015325
Altmaier hält an umstrittener Abstandsregelung für Windräder fest, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 02.12.2019, becklink 2014882