Versicherer überarbeiten zahlreiche Musterbedingungen

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hat die sprachliche Überarbeitung seiner Musterbedingungen für Verbraucher abgeschlossen. Kürzere Sätze, weniger Fremdwörter, Verben statt Substantive: Insgesamt fünfzig Regelwerke seien nun verständlicher als zuvor, heißt es in einer Mitteilung vom 08.09.2017.

Mit Unterstützung von Sprachwissenschaftlern

Mit den nunmehr vorliegenden neu verfassten Musterbedingungen für die Wohngebäude- und Hausratversicherung schließt der GDV nach eigener Auskunft ein umfangreiches Projekt ab. Sprachlich überarbeitet worden seien unter anderem die Musterbedingungen für Lebens- und Rentenversicherungen, private Unfall-, Haftpflicht-, Rechtsschutz-, Wohngebäude- sowie Kfz-Versicherungen sowie Schutzbriefe. Für diese Arbeit hatte sich der GDV von Sprachwissenschaftlern beraten lassen. Aber auch Hinweise von Verbraucherschützern und des Versicherungsombudsmanns seien eingeflossen, so der Verband weiter. Mit den Musterbedingungen könnten die Versicherungsunternehmen ihre Produkte gestalten. Sie seien aber für Versicherungsunternehmen unverbindlich, denn diese müssten nach dem Kartellrecht unabhängig voneinander am Markt agieren.

Spagat zwischen einfacher und rechtssicherer Sprache

Der Spagat zwischen einfacher und rechtssicherer Sprache sei nicht zu unterschätzen, heißt es in der Mitteilung des Verbandes. Versicherungsbedingungen müssten rechtssicher regeln, was versichert ist und was nicht. "Das darf aber keine Ausrede sein, sich nicht jeden Tag neu zu bemühen, die Dinge so einfach und klar wie möglich darzustellen", sagte der Vorsitzenden der GDV-Geschäftsführung, Jörg von Fürstenwerth.

Zahlreiche sprachliche Verbesserungen umgesetzt

Sprachlich sei an vielen Stellen gearbeitet worden: kürzere Sätze, einfache Begriffe, weniger Fremdwörter, Verben statt Substantive. Die Texte seien klarer gegliedert, hätten kürzere Absätze, Zwischenüberschriften und Aufzählungseinschübe. Das solle den Kunden helfen sich zu orientieren, ebenso wie ausführliche Inhaltsverzeichnisse. Beispiele würden Komplexes veranschaulichen, Ausnahmen seien deutlich gekennzeichnet. Nicht immer sei der Umfang verkürzt worden. Zum Teil sei sogar mehr Text nötig gewesen, um verständlicher zu werden.

Redaktion beck-aktuell, 8. September 2017.

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