Der russische Energiekonzern Gazprom darf auf einer Leitung quer durch Ostdeutschland nicht mehr so viel Gas transportieren wie bisher. Wie die Bundesnetzagentur als zuständige Regulierungsbehörde mitteilte, beschloss sie Aufsichtsmaßnahmen gegen die Betreiberfirma Opal Gastransport und gegen Gazprom. Bisher darf Gazprom 80% der Leitungskapazitäten nutzen, muss einen Teil davon aber am Markt verkaufen. Künftig dürfen die Russen nur noch 40% nutzen, dies aber komplett in eigener Regie.
Umsetzung aktuellen EuG-Urteils
Der Beschluss ist keine Überraschung, vielmehr setzt die Bonner Behörde damit ein Urteil des Gerichts der Europäischen Union vom 10.09.2019 um. In dem Streit ging es darum, ob die Gazprom-Kapazitäten auf der ostdeutschen Opal-Pipeline von 40% auf 80% hochfahren durfte – dies war Gazprom 2016 in einem Vertrag erlaubt worden, der von Brüssel genehmigt worden war. Polen klagte und gewann – die Genehmigung der EU-Kommission wurde gekippt, der Vertrag war hinfällig. Nun ist der Zustand wiederhergestellt, den es bereits vor 2016 gab: Gazprom nutzt nur 40% der Leitungskapazitäten.
Hintergrund: Konflikt um Nord Stream
Hintergrund ist der Konflikt um Nord Stream. Denn Opal ist die Verlängerung der seit 2011 betriebenen Pipeline, die russisches Gas durch die Ostsee nach Europa transportiert. Opal leitet das Gas dann weiter durch Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Sachsen bis nach Tschechien. Die Russen setzen verstärkt auf den Transportweg Ostsee, Polen pocht hingegen auf den Landweg durch Osteuropa – auch aus Sorge, beim Weg über das Meer vom Gaszufluss abgeschnitten zu werden.
Redaktion beck-aktuell, 16. September 2019 (dpa).
Zum Thema im Internet
Die Entscheidung des EuG in der Rechtssache T-883/16 finden Sie auf den Internetseiten der europäischen Justiz in französischer Sprache.
Aus der Datenbank beck-online
Schuler, OPAL Freistellung: Rechtswidrigkeit, Nichtigkeit und Unwirksamkeit des öffentlich-rechtlichen Vertrages zwischen der BNetzA, der Opal Gastransport und Gazprom, EWeRK 2019, 9
Pflüger, Nord Stream 2 und der Europäische Gasmarkt: Rechtsstaatlichkeit oder politische Willkür?, EnWZ 2018, 97
Aus dem Nachrichtenarchiv
Polen erstreitet EuG-Urteil gegen Ausweitung russischer Nutzung der Opal-Gasleitung, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 10.09.2019, becklink 2014081
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