Recht auf acht Stunden Betreuung am Tag
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Grundschulkinder ein Recht auf eine Ganztagsbetreuung an Werktagen haben. Die Schulen müssten dies dann für acht Stunden am Tag sicherstellen. Eine Schließung der Angebote wegen der Schulferien dürfe zudem nicht länger als vier Wochen im Jahr dauern, regeln müssten dies jedoch die Länder. Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) und Bundesforschungsministerin Anja Karliczek (CDU) bezeichneten die Maßnahme im Bundestag als Meilenstein.
Länder sollen mit bis zu knapp einer Milliarde Euro entlastet werden
Um die Umsetzung zu gewährleisten will die Bundesregierung die Länder mit bis zu knapp einer Milliarde Euro im Jahr entlasten, der Betrag soll zwischen 2026 und 2029 stufenweise steigen, zeitgleich mit der Ausweitung des Rechtsanspruchs. Auch bei den einmaligen Investitionskosten will der Bund helfen. Linke und Grüne forderten zudem eine Fachkräfteoffensive, auch um die Qualität des Angebots sicherzustellen. Norbert Müller (Linke) bezeichnete den vorgeschlagenen Stufenplan zudem als "unambitioniert" und zog den Vergleich zum Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz. Würde es ebenso ablaufen, dann werde man erst Mitte der 2030er Jahre über Qualität reden, rechnete er vor. Müller bezog sich dabei auf das Gute-Kita-Gesetz aus dem Jahr 2019. Der Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz gilt seit 2013, beschlossen wurde er im Bundestag jedoch bereits fünf Jahre zuvor.