Gabriel: Nazi-Vergleiche verstoßen gegen deutsches Recht

Im Streit um Wahlkampfauftritte türkischer Politiker verschärft die Bundesregierung weiter die Gangart. Mit Außenminister Sigmar Gabriel (SPD) warf am 21.03.2017 erstmals ein Mitglied der Bundesregierung der türkischen Regierung von Präsident Recep Tayyip Erdogan vor, mit ihren Nazi-Vorwürfen gegen deutsches Recht zu verstoßen. Er verwies auf § 90a StGB, nach dem eine Beschimpfung oder Verächtlichmachung der Bundesrepublik Deutschland oder ihrer Verfassung strafbar ist. "Ein Vergleich mit dem Nationalsozialsozialismus wäre eine solche."

Auswärtiges Amt: Türkische Politiker müssen sich in Deutschland an Recht und Gesetz halten

Gleichzeitig verwies Gabriel vor Journalisten auf eine Verbalnote des Auswärtigen Amts an den türkischen Botschafter in Deutschland aus der vergangenen Woche, nach der sich türkische Politiker an deutsches Recht und Gesetz halten müssen, wenn sie in Deutschland auftreten wollen. Die Note enthalte auch die Ankündigung, dass die grundsätzliche Genehmigung von Wahlkampfauftritten bei Rechtsverstößen überdacht werden müsse. Die Bundesregierung hat die Möglichkeit, türkischen Regierungsmitgliedern die Einreise zu verweigern. Sie hat davon bisher aber keinen Gebrauch gemacht, sondern es den Kommunen überlassen, bei Sicherheitsbedenken im Einzelfall Wahlkampfauftritte zu unterbinden. Daraufhin hatten Erdogan und mehrere türkische Kabinettsmitglieder die Nazi-Vorwürfe gegen Deutschland erhoben.

Redaktion beck-aktuell, 21. März 2017 (dpa).

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