G7-Anwaltsorganisationen fordern erneut Schutz des Berufsgeheimnisses

Die Anwaltsorganisationen der G7-Staaten, darunter der Deutsche Anwaltverein (DAV) haben sich bei ihrem Treffen in Tokio Ende April auf zwei Forderungspapiere verständigt. Wie der DAV am Freitag mitteilte, sprechen sie sich erneut für einen stärkeren Schutz des Berufsgeheimnisses aus. Die Vertreter der Anwaltsorganisationen fordern zudem die effiziente Strafverfolgung für Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit im Ukraine-Krieg.

Zunehmende Erosion des Berufsgeheimnisses bemängelt

Im Nachgang zu dem diesjährigen Treffen fordern die Anwaltsorganisationen der G7-Staaten sowie der Rat der Europäischen Anwaltschaften (CCBE) erneut in einer Resolution einen stärkeren Schutz des anwaltlichen Berufsgeheimnisses. Eine zunehmende Erosion des Berufsgeheimnisses könne in allen Rechtsordnungen weiterhin festgestellt werden, so das Fazit der Teilnehmenden. Dies gilt nach Auffassung der europäischen Vertreter insbesondere für regulatorische Vorhaben seitens der EU-Kommission, etwa beim Thema Geldwäsche. "Der Zugang zum Recht ist essenzieller Bestandteil unserer demokratischen Grundordnung. Zum Schutz der Rechtsuchenden gehört auch das anwaltliche Berufsgeheimnis. Ohne dieses ist ein effizienter Rechtsschutz nicht gewährleistet", mahnte Rechtsanwalt Stefan von Raumer, Vizepräsident des DAV.

Effiziente Strafverfolgung für Kriegsverbrechen gefordert

Die G7-Anwaltschaften verständigten sich ebenfalls auf eine Resolution zum Ukraine-Krieg. Zwingend erforderlich sei etwa eine effiziente Strafverfolgung für Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit, die in der Ukraine begangen werden. "Und auch während eines bewaffneten Konfliktes müssen der Zugang zum Recht und die Unabhängigkeit von Anwaltschaft und Justiz gewährleistet sein", betonte von Raumer.

Redaktion beck-aktuell, 19. Mai 2023.