Der 29-Jährige und die 35 Jahre alte Frau hätten sich des Landfriedensbruchs sowie der Beihilfe unter anderem zur versuchten gefährlichen Körperverletzung, Sachbeschädigung sowie zu tätlichen Angriffen auf Vollstreckungsbeamte schuldig gemacht, sagte die Vorsitzende Richterin nach rund siebenmonatiger Verhandlung.
Die Angeklagten hatten an einem Aufmarsch von 150 bis 200 Gipfelgegnern teilgenommen, aus dem heraus im Rondenbarg in Bahrenfeld Polizisten mit Steinen beworfen sowie Verkehrsschilder, eine Bushaltestelle, ein Firmengebäude und zwei Autos beschädigt worden waren.
Teilnahme an Demo genügte
Obwohl den Angeklagten keine konkreten Gewalttaten nachgewiesen werden konnten, verurteilte das Gericht sie wegen Beihilfe. Allein ihre Teilnahme an der Demonstration des sogenannten schwarzen Fingers der Gipfelgegner genüge. Denn die Demo sei auf eine gewaltsame Eskalation ausgelegt gewesen.
Die Angeklagten seien wie die anderen Demonstranten schwarz oder zumindest dunkel gekleidet gewesen und hätten Steinewerfern und Gewalttätern unter den Teilnehmern so ihre Solidarität gezeigt. Außerdem hätten sie es diesen durch ihre Uniformität ermöglicht, nach den Taten in der Gruppe unterzutauchen. "Diese nach außen getragene Militanz und die Förderung von Gewalttaten, das ist es, was wir hier bestrafen", sagte die Richterin.
Der 29-Jährige wurde zu 90 Tagessätzen von je 15 Euro, die 35-Jährige zu 90 Tagessätzen von je 40 Euro verurteilt. Außerdem müssen die beiden die nicht unerheblichen Kosten des aufwendigen Verfahrens tragen, was nach Worten der Richterin "schmerzhaft" werden dürfte. Gegen das Urteil kann binnen einer Woche Revision eingelegt werden. Dies werde man jetzt eingehend prüfen, kündigte der 29-Jährige an.