Zur Fußball-Weltmeisterschaft 2018 wird es auch bei späten Anstoßzeiten wieder möglich sein, die Spiele auf Großleinwänden im Freien zu verfolgen. Wie die Bundesregierung am 21.02.2018 mitteilte, beschloss das Bundeskabinett eine Verordnung, die während der Wettkämpfe Ausnahmen von den geltenden Lärmschutz-Vorgaben zulässt. Die Regelung tritt am Tag nach der Verkündigung im Bundesgesetzblatt in Kraft und wird bis zum 31.06.2018 gelten.
Spielraum der Kommunen erweitert
Am 14.06.2018 beginnt die Fußball-Weltmeisterschaft in Russland. Manche Fußballspiele enden erst nach 22 Uhr und dürften nach dem üblichen nächtlichen Lärmschutz nicht im Freien übertragen werden. Nach der vom Kabinett beschlossene Verordnung kann der Lärmschutz für die Zeit der WM ausnahmsweise gelockert werden. Damit erweitert die Bundesregierung den Spielraum der Kommunen, Public Viewing auch für die Spiele zuzulassen, die erst nach 20 Uhr angepfiffen werden. Die kommunalen Behörden müssten im Einzelfall entscheiden, ob eine Ausnahme vorliegt. Hierbei gehe es jeweils um die Abwägung zwischen dem öffentlichen Interesse an der Fernsehübertragung und dem Schutz betroffener Anwohner.
Redaktion beck-aktuell, 21. Februar 2018.
Aus dem Nachrichtenarchiv
VG Mainz, Nachbar scheitert mit Eilantrag gegen Public Viewing auf Vereinsheim-Parkplatz, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 16.06.2014, becklink 1033039
Fußball-WM 2014: Bundesregierung beschließt Lärmschutz-Ausnahme für "Public Viewing", Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 03.04.2014, becklink 1031844