EU-Kommission startet Konsultation zum Klimapakt

Die EU-Kommission hat am 04.03.2020 einen Vorschlag für ein Europäisches Klimagesetz vorgelegt, mit dem die politische Zusage der EU, bis 2050 klimaneutral zu werden, rechtlich verankert werden soll. Das Gesetz soll zum einen den Kurs bis 2050 für die gesamte EU-Politik festlegen, außerdem Behörden, Unternehmen und Bürgern die nötige Planungssicherheit bieten. Um die Öffentlichkeit an der Konzeption dieses Instruments zu beteiligen, hat die Kommission nun eine Konsultation gestartet.

Endziel: Treibhausgasneutralität bis 2050

Mit dem Europäischen Klimagesetz schlägt die Kommission Treibhausgasneutralität bis 2050 als rechtsverbindliches Ziel vor. Die EU-Institutionen und die Mitgliedstaaten stehen laut Gesetzentwurf kollektiv in der Pflicht, die erforderlichen Maßnahmen auf EU- und nationaler Ebene zu ergreifen, um das Ziel zu erreichen. Das Klimagesetz umfasse auch Maßnahmen, um die Fortschritte zu verfolgen und das Handeln entsprechend anzupassen‚ auf der Grundlage bestehender Regelungen wie dem Governance-Prozess für die nationalen Energie- und Klimapläne der Mitgliedstaaten, regelmäßiger Berichte der Europäischen Umweltagentur und der neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse über den Klimawandel und seine Auswirkungen. Die Fortschritte würden alle fünf Jahre im Einklang mit der globalen Bestandsaufnahme im Rahmen des Übereinkommens von Paris überprüft.

Neue EU-Zielvorgabe zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen schon bis 2030

Auf der Grundlage einer umfassenden Folgenabschätzung will die EU-Kommission ferner eine neue EU-Zielvorgabe für die Verringerung der Treibhausgasemissionen bis 2030 vorschlagen. Nach Abschluss der Folgenabschätzung soll das Klimagesetz entsprechend angepasst werden. Die EU-Kommission schlägt zudem vor, für den Zeitraum von 2030 bis 2050 einen EU-weiten Zielpfad für die Verringerung der Treibhausgasemissionen festzulegen, damit Planungssicherheit für Behörden, Unternehmen und Bürger gegeben ist. Bis September 2023 und danach alle fünf Jahre will die Kommission prüfen, ob die Maßnahmen der EU und der Mitgliedstaaten mit dem Ziel der Klimaneutralität und dem Zielpfad 2030-2050 in Einklang stehen.

Empfehlungen der Kommission ist Folge zu leisten

Der Kommission wird in dem Gesetzesvorschlag die Befugnis erteilt, Empfehlungen auszusprechen, wenn Mitgliedstaaten Maßnahmen ergreifen, die nicht mit dem Ziel der Klimaneutralität im Einklang stehen. Die betreffenden Mitgliedstaaten müssen diesen Empfehlungen Folge leisten oder aber begründen, warum sie dies nicht tun. Die Kommission kann auch die Angemessenheit des Zielpfads und der EU-weiten Maßnahmen überprüfen. Die Mitgliedstaaten müssen außerdem Anpassungsstrategien entwickeln und umsetzen, um die Widerstandsfähigkeit zu stärken und die Anfälligkeit gegenüber den Auswirkungen des Klimawandels zu verringern.

Öffentliche Konsultation gestartet

Neben Politik und Gesetzgebung komme auch allen Bereichen der Gesellschaft und Wirtschaft beim Übergang zu einer klimaneutralen Europäischen Union eine wichtige Rolle zu, erläutert die EU-Kommission weiter. Daher starte am 04.03.2020 eine öffentliche Konsultation zu dem Europäischen Klimapakt, damit Bürger sowie Interessenträger mitreden und sich beteiligen können. Die öffentliche Konsultation laufe zwölf Wochen und die Erkenntnisse, die sie bringe, sollen in die Ausgestaltung des Klimapakts einfließen, der im Vorfeld der Klimakonferenz der Vereinten Nationen im November 2020 in Glasgow (COP 26) ins Leben gerufen werde.

Erste Arbeiten für Klimapakt in Angriff genommen

Die Kommission hat nach eigenen Angaben mit der Veröffentlichung der ersten Folgenabschätzungen zum geplanten CO2-Grenzausgleichssystem und der Überprüfung der Energiebesteuerungsrichtlinie die Arbeit am Klimapakt offiziell aufgenommen. Darüber hinaus hat die Kommission einen Vorschlag zur Ausrufung des Jahres 2021 zum Europäischen Jahr der Schiene angenommen, um die Vorteile einer zunehmenden Nutzung des Schienennetzes im Personen- und Güterverkehr für das Klima hervorzuheben. Der für den europäischen Grünen Deal zuständige Exekutiv-Vizepräsident Frans Timmermans erklärte: "Heute lassen wir auf Worte Taten folgen, um den Bürgerinnen und Bürgern in der EU zu zeigen, dass wir es mit unserem Ziel der Treibhausgasneutralität bis 2050 ernst meinen.“

Hintergrund

Das Ziel der EU, bis 2050 erster klimaneutraler Kontinent der Welt zu werden, ist das Herzstück des Grünen Deals der EU, den die Kommission von der Leyen am 11.12.2019 vorgestellt hat. Die Kommission hatte ihre Vision einer klimaneutralen EU bis 2050 erstmals im November 2018 dargelegt. Diese Vision steht mit dem Ziel des Übereinkommens von Paris im Einklang, die Erderwärmung auf deutlich unter 2 °C zu begrenzen und die Bemühungen um eine Begrenzung auf 1,5 °C fortzusetzen. Sowohl das EU-Parlament als auch der Europäische Rat haben die Pläne gebilligt.

Redaktion beck-aktuell, 5. März 2020.