Fünf­ein­halb Jahre Haft für Zahn­arzt wegen Mil­lio­nen­be­trugs

Wegen jah­re­lan­ger fal­scher Ab­rech­nun­gen in Mil­lio­nen­hö­he ist ein Zahn­arzt zu einer Haft­stra­fe von fünf­ein­halb Jah­ren ver­ur­teilt wor­den. Eine Straf­kam­mer des LG Nürn­berg sprach den 60-Jäh­ri­gen am Frei­tag des Be­trugs in 25 Fäl­len schul­dig, wie eine Ge­richts­spre­che­rin mit­teil­te.

Der Münch­ner Zahn­arzt hatte den Be­trug in den Jah­ren 2014 bis 2020 zu Pro­zess­be­ginn voll­stän­dig ein­ge­räumt. Das Ge­richt ver­häng­te wegen des ent­stan­de­nen Scha­dens die Ein­zie­hung von Wert­er­satz in Höhe von rund drei Mil­lio­nen Euro. Die für Be­trug im Ge­sund­heits­we­sen zu­stän­di­ge Ge­ne­ral­staats­an­walt­schaft in Nürn­berg hatte dem Me­di­zi­ner vor­ge­wor­fen, nicht er­brach­te Leis­tun­gen bei der Kas­sen­zahn­ärzt­li­chen Ver­ei­ni­gung ein­ge­for­dert zu haben.

Laut An­kla­ge waren in vie­len Fäl­len Pa­ti­en­tin­nen und Pa­ti­en­ten nur ein­mal wegen eines Not­falls in sei­ner Pra­xis. Deren Ver­si­cher­ten­kar­ten soll der An­ge­klag­te selbst ein­ge­le­sen und dann Be­hand­lun­gen in Quar­ta­len ab­ge­rech­net haben, in denen sie gar nicht bei ihm ge­we­sen seien. Auch für Be­schäf­tig­te der Pra­xis und An­ge­hö­ri­ge soll er Leis­tun­gen in Zeit­räu­men gel­tend ge­macht haben, in denen diese nicht bei ihm ge­we­sen sein sol­len.

Zahn­arzt hat Pra­xis in­zwi­schen auf­ge­ge­ben

Die Staats­an­walt­schaft hatte neben einer Haft­stra­fe von sechs Jah­ren auch ein vier­jäh­ri­ges Be­rufs­ver­bot ge­for­dert. Dies hielt das Ge­richt an­ge­sichts des Al­ters des An­ge­klag­ten nicht für an­ge­bracht. Zudem hat der Mann seine Pra­xis in­zwi­schen auf­ge­ge­ben. Das Ur­teil ist noch nicht rechts­kräf­tig.

LG Nürnberg, Urteil vom 06.10.2023

Redaktion beck-aktuell, ew, 6. Oktober 2023 (dpa).

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