"From the river to the sea": Vor­erst keine BGH-Ent­schei­dung zu Pro-Pa­läs­ti­na-Pa­ro­le

Die straf­recht­li­che Be­wer­tung der Pa­ro­le "From the river to the sea, pa­le­sti­ne will be free" fällt je nach Ge­richt un­ter­schied­lich aus. Eine Ent­schei­dung aus Karls­ru­he gibt es dazu aber vor­erst nicht.

Die Ver­ur­tei­lung einer Frau wegen Ver­wen­dung der um­strit­te­nen pro­pa­läs­ti­nen­si­schen Pa­ro­le "From the river to the sea, pa­le­sti­ne will be free" ist rechts­kräf­tig. Die Staats­schutz­kam­mer des LG hatte die Frau mit ira­ni­scher Staats­bür­ger­schaft für die Ver­brei­tung der Pa­ro­le wegen Ver­wen­dens von Kenn­zei­chen ter­ro­ris­ti­scher Or­ga­ni­sa­tio­nen schul­dig ge­spro­chen und zu einer Geld­stra­fe von 1.300 Euro (130 Ta­ges­sät­ze zu je 10 Euro) ver­ur­teilt.

Die Be­trof­fe­ne hat nun ihre Re­vi­si­on gegen das Ur­teil des LG Ber­lin vom No­vem­ber 2024 zu­rück­ge­nom­men, wie eine Ge­richts­spre­che­rin mit­teil­te. Damit lan­det der Fall nicht wie von ei­ni­gen er­hofft vor dem BGH. Das Ur­teil aus Ber­lin war die erste Ent­schei­dung eines Land­ge­richts in die­sem Kon­text. Straf­ge­rich­te be­wer­ten die Pa­ro­le bis­lang un­ter­schied­lich.

Pa­ro­le bei In­sta­gram ge­pos­tet

Die Frau hatte zwi­schen No­vem­ber und De­zem­ber 2023 über ihr öf­fent­lich ein­seh­ba­res In­sta­gram-Pro­fil in zwei Fäl­len die der Ter­ror­or­ga­ni­sa­ti­on Hamas zu­zu­ord­nen­de Pa­ro­le "From the river to the sea, pa­le­sti­ne will be free" ge­pos­tet. Mit dem Satz ist ge­meint, es solle ein frei­es Pa­läs­ti­na geben auf einem Ge­biet vom Fluss Jor­dan bis zum Mit­tel­meer - dort, wo sich jetzt Is­ra­el be­fin­det.

"Die Hamas hat sich den Spruch zu eigen ge­macht", sagte die Vor­sit­zen­de Rich­te­rin Su­sann Wett­ley sei­ner­zeit bei der Ur­teils­ver­kün­dung. Die Pa­ro­le stel­le ein Kenn­zei­chen der Hamas dar. Ins­be­son­de­re nach dem Ter­ror­an­griff auf Is­ra­el am 7. Ok­to­ber 2023 werde der Spruch von der Be­völ­ke­rung mit der Hamas in Ver­bin­dung ge­bracht.

Redaktion beck-aktuell, mam, 11. März 2025 (dpa).

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