Die Verurteilung einer Frau wegen Verwendung der umstrittenen propalästinensischen Parole "From the river to the sea, palestine will be free" ist rechtskräftig. Die Staatsschutzkammer des LG hatte die Frau mit iranischer Staatsbürgerschaft für die Verbreitung der Parole wegen Verwendens von Kennzeichen terroristischer Organisationen schuldig gesprochen und zu einer Geldstrafe von 1.300 Euro (130 Tagessätze zu je 10 Euro) verurteilt.
Die Betroffene hat nun ihre Revision gegen das Urteil des LG Berlin vom November 2024 zurückgenommen, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. Damit landet der Fall nicht wie von einigen erhofft vor dem BGH. Das Urteil aus Berlin war die erste Entscheidung eines Landgerichts in diesem Kontext. Strafgerichte bewerten die Parole bislang unterschiedlich.
Parole bei Instagram gepostet
Die Frau hatte zwischen November und Dezember 2023 über ihr öffentlich einsehbares Instagram-Profil in zwei Fällen die der Terrororganisation Hamas zuzuordnende Parole "From the river to the sea, palestine will be free" gepostet. Mit dem Satz ist gemeint, es solle ein freies Palästina geben auf einem Gebiet vom Fluss Jordan bis zum Mittelmeer - dort, wo sich jetzt Israel befindet.
"Die Hamas hat sich den Spruch zu eigen gemacht", sagte die Vorsitzende Richterin Susann Wettley seinerzeit bei der Urteilsverkündung. Die Parole stelle ein Kennzeichen der Hamas dar. Insbesondere nach dem Terrorangriff auf Israel am 7. Oktober 2023 werde der Spruch von der Bevölkerung mit der Hamas in Verbindung gebracht.