Frist für Grundsteuererklärungen läuft bald aus

Wenige Tage vor Fristende für die Abgabe der Grundsteuererklärung haben bisher 61% der Eigentümer ihre Erklärung abgegeben. Dies teilte das Finanzministerium in Stuttgart mit. Die Frist zur Einreichung der Erklärung endet am 31. Januar. Danach würden Betroffene voraussichtlich im ersten Quartal an ihre Pflicht zur Abgabe erinnert. Spätestens danach sollten versäumte Erklärungen unverzüglich nachgeholt werden.

Verspätungszuschläge und Schätzungen

Andernfalls könnte es nämlich zu Verspätungszuschlägen und einer Schätzung des Grundsteuerwertes durch das Finanzamt kommen. Insgesamt seien im Südwesten 5,6 Millionen Grundstücke neu zu bewerten. Die Feststellungserklärung muss nach dem Willen des Fiskus elektronisch abgegeben werden. Papierformulare sollen nur noch in Ausnahmefällen zulässig sein. Von 2025 an soll eine neue Grundsteuer-Berechnung gelten. Das geschieht auf Grundlage von Angaben, die Eigentümer nun einreichen müssen.

Redaktion beck-aktuell, 19. Januar 2023 (dpa).