Wenige Tage vor Fristende für die Abgabe der Grundsteuererklärung haben bisher 61% der Eigentümer ihre Erklärung abgegeben. Dies teilte das Finanzministerium in Stuttgart mit. Die Frist zur Einreichung der Erklärung endet am 31. Januar. Danach würden Betroffene voraussichtlich im ersten Quartal an ihre Pflicht zur Abgabe erinnert. Spätestens danach sollten versäumte Erklärungen unverzüglich nachgeholt werden.
Verspätungszuschläge und Schätzungen
Andernfalls könnte es nämlich zu Verspätungszuschlägen und einer Schätzung des Grundsteuerwertes durch das Finanzamt kommen. Insgesamt seien im Südwesten 5,6 Millionen Grundstücke neu zu bewerten. Die Feststellungserklärung muss nach dem Willen des Fiskus elektronisch abgegeben werden. Papierformulare sollen nur noch in Ausnahmefällen zulässig sein. Von 2025 an soll eine neue Grundsteuer-Berechnung gelten. Das geschieht auf Grundlage von Angaben, die Eigentümer nun einreichen müssen.
Redaktion beck-aktuell, 19. Januar 2023 (dpa).
Weiterführende Links
Aus der Datenbank beck-online
Schmid, Start Grundsteuerreform: Erste Schritte und Erfahrungen bei der Erstellung der Grundsteuererklärung, BC 2022, 350
Schmid, Praktikerfragen und -antworten rund um die Grundsteuererklärung (Teil 2), BC 2022, 554
Aus dem Nachrichtenarchiv
Erst jede zweite Grundsteuererklärung eingereicht, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 23.12.2022, becklink 2025784
Abgabefrist zur Grundsteuer-Erklärung wird verlängert, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 14.10.2022, becklink 2024999