Frauenquote: Freiwillige Maßnahmen wirken nicht

Nur eine verbindliche Frauenquote wirkt. Dies zeigt eine Stellungnahme der Bundesregierung zur Wirksamkeit des Gesetzes für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst (FüPoG), der ein unabhängiges Evaluationsgutachten zur Wirksamkeit des FüPoG durch die Kienbaum Consultants International GmbH zugrunde liegt.

Ausweitung des Geltungsbereichs der festen Quote empfohlen

Die feste Quote hat laut Gutachten zu einem starken Anstieg der Zahlen von Frauen in Aufsichtsräten geführt und hat auch weitere positive Effekte bei den einbezogenen Unternehmen. So sei die gesetzliche Vorgabe von 30% Frauen in den Aufsichtsräten mit aktuell 35,2% übertroffen worden. Unternehmen, die der festen Quote unterliegen, seien zudem für das Thema Gleichstellung zunehmend sensibel, was sich in Besetzungsverfahren und in häufig besser organisierten Strukturen zur Förderung des Aufstiegs von Frauen niederschlage. Daher empfehle das Evaluationsgutachten eine Ausweitung des Geltungsbereichs der festen Quote, um diese positiven Effekte weiterzutragen, melden Bundesfrauenministerin Franziska Giffey und Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (beide SPD), die am 18.11.2020 dem Kabinett die Stellungnahme vorgelegt haben.

Geringere Verbindlichkeit mit negativen Auswirkungen

Die Evaluation habe aber auch ernüchternde Ergebnisse bei den Zielgrößen in Vorständen aufgezeigt. Der Frauenanteil in den Vorständen der vom Gesetz betroffenen Unternehmen liege nur bei 7,6%. Und die selbst gesetzten Zielgrößen würden nicht darauf hindeuten, dass die Unternehmen an dieser Situation etwas ändern wollen: Rund 70% der vom Gesetz betroffenen Unternehmen würden sich für die Zukunft die Zielgröße "Null" für den Vorstand setzen. Die geringere Verbindlichkeit wirke sich zudem negativ sowohl auf die Bekanntheit des Gesetzes als auch auf die Erfüllung der Veröffentlichungspflichten und die Höhe der Frauenanteile selbst aus. Die Evaluation empfehle daher, verbindlichere Regeln für den Vorstand aufzustellen, um die Wirkung des Gesetzes zu erhöhen. Die Mindestbeteiligung von Frauen in Vorständen müsse jetzt endlich Gesetz werden, bekräftigte auch Lambrecht. "Diese Evaluation stärkt unsere Forderung nach einer verbindlichen Mindestbeteiligung von einer Frau in großen Vorständen ab vier Mitgliedern", sagte Giffey.

Verbesserungen im Bereich des öffentlichen Dienstes

Für den Bereich des öffentlichen Dienstes kommt die Untersuchung unter anderem zu dem Ergebnis, dass mit der Novellierung des Bundesgremienbesetzungsgesetzes eine deutliche Erhöhung des Anteils von Frauen an den vom Bund bestimmten Mitgliedern in Gremien einhergegangen sei. Auch die Frauenanteile an Führungspositionen im öffentlichen Dienst des Bundes würden kontinuierlich steigen, jedoch zeigten einige Regelungen des Bundesgleichstellungsgesetzes noch nicht die gewünschte Wirkung. So würden beispielsweise bestehende Vereinbarkeitsangebote noch zu selten von Führungskräften in Anspruch genommen und die Gleichstellungspläne häufig noch nicht zweckentsprechend genutzt. Bei der Besetzung in den Gremien des Bundes habe das Gutachten gezeigt, dass die bereits eingeführten strukturierten Besetzungsprozesse Erfolg gezeigt haben und weitergeführt und gestärkt werden sollten.

Positive Ergebnisse zum Erfüllungsaufwand

Besonders erfreulich seien die Ergebnisse zum Erfüllungsaufwand des Gesetzes, heißt es in der Mitteilung des Bundesjustizministeriums. Die Wirtschaft habe eine jährliche Belastung von lediglich rund 43.000 Euro durch die gesetzlichen Vorgaben. Dies unterschreite deutlich die vorherige Schätzung von 248.000 Euro.

Redaktion beck-aktuell, 18. November 2020.