Bundesregierung informiert über Frauen in Führungspositionen: Nur feste Vorgaben wirken

Nur in Aufsichtsräten von Unternehmen, die unter eine feste Quote fallen, ist der Frauenanteil gewachsen. Dies ergibt sich aus der Dritten und Vierten Jährlichen Information zu Frauen- und Männeranteilen an Führungsebenen, die am 10.06.2020 vom Bundeskabinett beschlossen wurden. Bundesfrauenministerin Franziska Giffey und Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (beide SPD) fordern vor diesem Hintergrund eine Ausweitung der bestehenden Regelung.

Anteil in Privatwirtschaft wächst

Im Bereich der Privatwirtschaft ist nach dem Bericht der Frauenanteil in den Aufsichtsräten der Unternehmen, die unter die feste Quote fallen, weiter gewachsen. Seit dem Inkrafttreten des Gesetzes 2015 sei er von 25% auf 32,5% im Jahr 2017 angestiegen und in diesem Jahr sogar auf 35,2%. Im Vergleich dazu sind es nach der jetzt veröffentlichten Information bei Unternehmen, die nicht unter die feste Quote fallen, allerdings nur magere 19,9%.

Bei 80% der Unternehmen keine Frau im Vorstand

Ernüchternd sei der Blick auf die Entwicklung in den Vorständen deutscher Unternehmen, heißt es dagegen in der Mitteilung des Familienministeriums. Hier seien Frauen nach wie vor stark unterrepräsentiert. Ihr Anteil habe sich nach der Untersuchung seit 2015 lediglich von 6,3% auf 7,7% im Geschäftsjahr 2017 erhöht. 80% der Unternehmen hätten keine Frau im Vorstand. Etwa 70% der Unternehmen, die sich Zielgrößen für den Vorstand setzten, meldeten als Zielgröße 0%.

Freiwilligkeit nicht ausreichend

"Die Zahlen zeigen erneut das seit Jahren bekannte Dilemma: Mit Freiwilligkeit kommen wir einfach nicht weiter, ohne politischen Druck bewegt sich gar nichts", betont Giffey. Umso wichtiger sei es, dass endlich die Reform des Gesetzes für mehr Frauen in Führungspositionen angegangen werde, fordert sie.

Aufsichtsratsquote flächendeckend ausweiten

"Die in der vergangenen Legislaturperiode eingeführte Aufsichtsratsquote hat Wirkung gezeigt: Im Vergleich zu Unternehmen, die noch nicht einer fixen Quote unterliegen, hat sich der Frauenanteil hier deutlich gesteigert", lobte Lambrecht. Diesen Erfolg wolle man fortschreiben. "Wir wollen die Aufsichtsratsquote flächendeckend auf alle paritätisch mitbestimmten Unternehmen in Deutschland ausweiten. Das Erfordernis der Börsennotierung soll künftig wegfallen", kündigte Lambrecht an. Zudem sollte ihrer Ansicht nach bei großen Unternehmen ab vier Vorstandsmitgliedern mindestens eine Frau im Vorstand sein.

Wenige Frauen in Führungspositionen der Bundesverwaltung

Im Bereich des öffentlichen Dienstes ist die Entwicklung nach Mitteilung des Bundesfamilienministeriums weiterhin positiv. Dennoch seien Frauen in Führungspositionen in der Bundesverwaltung nach wie vor unterrepräsentiert. Hier gebe der Gleichstellungsindex, den das Statistische Bundesamt im Auftrag des Ministeriums erstellt hat, Aufschluss über die Geschlechteranteile an. Danach waren 34% der mit Vorgesetzten- und Leitungsaufgaben Beschäftigten in den obersten Bundesbehörden 2018 Frauen. Im Verhältnis dazu lag der Frauenanteil an der Gesamtbeschäftigung 2018 bei 53%. Einen Rückschritt zeige der Vorjahresvergleich mit Blick auf den Frauenanteil im höheren Dienst in den obersten Bundesbehörden. Er habe sich nach dem Index im Vorjahresvergleich um einen Prozentpunkt auf 45% verringert, nachdem er zuvor seit 2015 jährlich um jeweils einen Prozentpunkt gestiegen war.

Redaktion beck-aktuell, 10. Juni 2020.