Kandidatinnen und Kandidaten sollen in der mündlichen Prüfung gleichbehandelt werden und die gleichen Chancen auf eine gute Note haben. Voraussetzung dafür sind paritätisch besetzte Prüfungskommissionen. Denn: Prüfungskommissionen, die ausschließlich männlich besetzt sind, bewerten weibliche Kandidatinnen schlechter als männliche. Das ist inzwischen wissenschaftlich belegt – auch für die juristischen Staatsexamina.
Bereits 2018 zeigte Prof. Emanuel V. Towfigh in seiner Studie, dass Frauen im juristischen Staatsexamen schlechter bewertet werden und die Zusammensetzung der Prüfungskommissionen dabei eine wichtige Rolle einnimmt. Fast zehn Jahre später sind die Mehrheit der Prüfenden aber noch immer Männer. Das ist ein Problem. Die Lösung: Prüfungsämter müssen mehr Frauen für die Nebentätigkeit als Prüferinnen begeistern.
Bereits eine Frau pro Prüfungskommission ausschlaggebend
Obwohl es im Abitur, den universitären Zwischenprüfungen und im universitären Schwerpunktbereich keine Leistungsunterschiede zwischen Männern und Frauen gibt, schneiden im staatlichen Pflichtfachbereich Frauen überraschend schlechter ab als Männer. Überraschend deshalb, weil nicht davon auszugehen ist, dass die Frauen zwischen universitärem Schwerpunkt und juristischer Pflichtfachprüfung plötzlich schlechter werden. Für die mündliche Prüfung hat die Studie von Towfigh einen ersten Hinweis gegeben, womit sich die Prüfungsergebnisse der Kandidatinnen positiv beeinflussen lassen: Die Teilnahme mindestens einer Frau in der Prüfungskommission führt bereits dazu, dass die vermeintlichen Leistungsunterschiede zwischen männlichen und weiblichen Kandidatinnen und Kandidaten nicht mehr auftreten.
Für das Übergewicht männlicher Prüfer gibt es mehrere Faktoren. Ein Grund ist der allgemeine Stand der Gleichberechtigung von Männern und Frauen. Da Frauen immer noch überwiegend für Care Arbeit, Kinderbetreuung oder allgemein im Haushalt verantwortlich sind, bleibt für sie weniger Zeit, um sich ehrenamtlich als Prüferinnen zu engagieren. Denn die Tätigkeit als Prüferin und Prüfer erfolgt als Nebentätigkeit, für die man in den meisten Prüfungsämtern allenfalls eine geringe Aufwandspauschale erhält. Wenn Prüferinnen und Prüfer rund 140 Euro für einen Prüfungstag erhalten, kann dies keinen Verdienstausfall ausgleichen. Will man mehr Frauen für die Prüfungskommissionen gewinnen, gilt es also zunächst für Gleichberechtigung in allen Lebensbereichen zu sorgen. Gleichberechtigung fängt dabei zu Hause an – erst wenn Männer die gleiche Verantwortung im Haushalt und für ihre Familien übernehmen, können Frauen in allen gesellschaftlichen Bereichen gleichberechtigt tätig werden, auch als Prüferinnen in juristischen Prüfungsämtern.
Ein weiterer Faktor ist darin zu sehen, dass durch die bislang vorhandene schlechtere Bewertung der angehenden Juristinnen später auch weniger Frauen die Befähigung als Prüferin zugesprochen wird. Wer Prüferin oder Prüfer werden möchte, muss "aussagekräftige" Noten vorweisen können. Auch wenn es in den Prüfungsämtern dafür keine klar definierten Notengrenzen gibt, so wird doch meistens darunter verstanden, dass die Prüferinnen und Prüfer die magische Note "Vollbefriedigend" vorweisen. Ein Teufelskreis, bei dem das Problem der systematischen Benachteiligung von Frauen in den juristischen Berufen doppelt zum Tragen kommt: da Frauen in den mündlichen Prüfungen ohne weibliches Kommissionsmitglied schlechter abschneiden, bringen sie dadurch auch weniger häufig die Einstellungsvoraussetzungen für das Prüferinnenamt mit.
Anreize schaffen und gezielt um Frauen werben
Ein Blick in aktuelle Prüfungstermine lässt darauf schließen, dass die Bemühungen der Prüfungsämter noch nicht ausreichen, um die Beteiligung von Frauen in jeder Kommission zu gewährleisten. Denn auch in den aktuellen Prüfungskampagnen gibt es immer noch einen nicht unbeachtlichen Anteil an Prüfungskommissionen ohne jegliche Frauenbeteiligung. In Berlin wurde etwa in der Prüfungskampagne im ersten Staatsexamen im September 2025 immer noch ein Viertel der Prüfungsgruppen ohne Prüferin durchgeführt.
Die Prüfungsämter sollten daher Anreize schaffen und gezielt um Frauen als Prüferinnen werben. Viele Prüferinnen und Prüfer sind in der Justiz tätig. Dort könnte eine Förderung dadurch erfolgen, dass die Abnahme von Prüfungen mit Sonderurlaub honoriert wird. Auch für angestellte Rechtsanwältinnen könnte ein Anreiz durch einen Anspruch auf Sonderurlaub, analog zu den Regelungen für die Arbeit in der Jugendhilfe, erfolgen.
Wenn dies nicht ausreicht, sollten die Prüfungsämter zudem darüber nachdenken, die als Barriere dargestellten Anforderungen an die Noten der Prüferinnen und Prüfer zu lockern und stattdessen gezielt in die Ausbildung von Volljuristinnen als Prüferinnen investieren. So könnte auch bei einem Absenken der Notenanforderung die hohe Qualität in den Prüfungen garantiert werden. Zuletzt könnten die Prüfungsämter auch eigene Mitarbeiterinnen, die hierfür geschult werden, bei den Prüfungen einsetzen, um wenigstens sicherzustellen, dass mindestens eine Frau Bestandteil jeder Prüfungskommission ist.
Auch könnten die Prüferinnen dadurch unterstützt werden, dass das Prüfungsamt Skripte und Fallsammlungen für die mündliche Prüfung zur Verfügung stellt. Die Vorbereitung der mündlichen Prüfungen liegt aktuell vollständig in der Verantwortung der Prüferinnen und Prüfer. Momentan müssen die Prüferinnen und Prüfer neben dem Prüfungstag, der in der Regel von 8.30 bis 15.00 Uhr andauert, auch Zeit in die Vorbereitung eines Falles für das Prüfungsgespräch investieren.
Qualifizierte Juristinnen sollten darüber hinaus gezielt angesprochen werden, ob sie sich eine Tätigkeit als Prüferin vorstellen könnten. Frauen neigen hier immer noch eher zur Bescheidenheit und dazu, die eigene Befähigung zum Abhalten einer Prüfung zu hinterfragen.
Anwältinnen kommen beim Einheitsjuristen zu kurz
Prüferinnen und Prüfer aus der Anwaltschaft stellen dabei eine besonders seltene Spezies dar. Und das, obwohl die Mehrzahl der Kandidatinnen und Kandidaten später selbst als Anwältin oder Anwalt tätig sein wird. Auch wenn es hierzu keine Studien gibt, liegt die Vermutung nahe, dass die mündlichen Prüfungen davon profitieren würden, wenn die Prüfenden aus unterschiedlichen beruflichen Hintergründen stammen. Ein Blick in die Zusammensetzung der Prüfungskommissionen am Beispiel der Prüfungskampagne in Berlin zeigt jedoch, dass die überwiegende Zahl der Prüferinnen und Prüfer aus der Justiz kommt.
Dies liegt auch daran, dass die gesamte juristische Ausbildung und daher auch die Prüfungen das Leitbild des Einheitsjuristen und die Befähigung zum Richteramt vor Augen hat. Dies hat zur Folge, dass die Prüfungen dem Berufsalltag der Richterinnen und Richter nachgebildet sind. Im Berufsalltag von Anwältinnen und Anwälten werden Aufgabenstellungen nicht im Gutachten- oder Urteilsstil durchgeprüft, sondern man agiert anhand des Mandantenziels. Dabei geht es weniger darum, die objektiv richtige Lösung für einen Fall zu finden, sondern es zählt das bessere Argument. Entsprechend muss auch mehr Aufwand in die Vorbereitung der Prüfungsaufgaben gesteckt werden, um die Fälle aus der anwaltlichen Praxis für eine mündliche Prüfung aufzubereiten.
Am Ende des Tages müssen sich jedoch Juristinnen bereit zeigen, Teil der Lösung zu sein, und sich als Prüferinnen melden. Dabei bietet sich hier die seltene Chance, durch eigenes Engagement einen konkreten Unterschied zu machen und zur Gleichberechtigung beizutragen. Dies bedeutet jedoch nicht, dass in der Prüfung die weiblichen Kandidatinnen bevorzugt behandelt werden oder männliche Kandidaten Benachteiligung fürchten müssen. Denn männliche Kandidaten werden nicht schlechter bewertet, wenn weibliche Kandidatinnen eine bessere und chancengleiche Bewertung erfahren. Um dieses Ziel zu erreichen, sollte sich jede Juristin fragen, ob sie bereit ist, ein Teil der Lösung zu sein. Lasst uns gemeinsam als Prüferinnen tätig werden, um der nächsten Generation Juristinnen bessere Chancen zu ermöglichen, als wir sie vielleicht selbst hatten. Frauen in die Prüfungsämter!
Jacqueline Knoll ist Rechtsanwältin in der auf das öffentliche Baurecht spezialisierten Boutique HELLRIEGEL RECHTSANWÄLTE in Berlin. Vor kurzem wurde sie zur Prüferin am Gemeinsamen Juristischen Prüfungsamt Berlin-Brandenburg berufen.


