Die Richtlinie 2022/2381 legt für große börsennotierte Unternehmen in der EU ein Ziel von 40% des unterrepräsentierten Geschlechts unter ihren nicht geschäftsführenden Direktoren/Aufsichtsratsmitgliedern und von 33% unter allen Direktoren/Aufsichtsratsmitgliedern fest.
Die Richtlinie soll dazu beitragen, den Anteil von Frauen in diesen Führungspositionen zu erhöhen. Die Frist für die Umsetzung durch die Mitgliedstaaten endete am 28. Dezember 2024, die Unternehmen müssen die Ziele bis zum 30. Juni 2026 erreichen. Die deutsche Bundesregierung hat im November 2024 sowohl die verbindlichen Vorgaben für Unternehmen (Art. 5 der RL) als auch die Mittel dazu (Art. 6 der RL) zunächst ausgesetzt. Nach Art. 12 der RL ist das möglich, wenn ein Mitgliedstaat die Ziele bereits erfüllt oder zumindest per Gesetz vorgibt, dass sie zu erfüllen sind.
Mehr Chancengleichheit in allen Lebensbereichen
Hadja Lahbib, EU-Kommissarin für Gleichstellung, Vorsorge und Krisenmanagement, bezeichnete die Richtlinie als bedeutenden Meilenstein. "Ich werde Folgemaßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass diese wichtigen Rechtsvorschriften von den Mitgliedstaaten ordnungsgemäß umgesetzt und sorgfältig angewandt werden. Gemeinsam können wir die gläserne Decke durchbrechen", so die Belgierin.
Bisher müssen die Mitgliedstaaten unter anderem Vorschriften über spezifische verbindliche Maßnahmen für das Auswahlverfahren für Verwaltungsratsmitglieder mit transparenten und geschlechtsneutralen Kriterien und die Offenlegung von Qualifikationskriterien auf Antrag eines nicht erfolgreichen Bewerbers umgesetzt haben.
Im November 2012 hat die Kommission die Richtlinie über ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis in den Leitungsorganen von Unternehmen vorgeschlagen. Nach zehnjährigen Beratungen erzielten das Europäische Parlament und der Rat im Juni 2022 eine politische Einigung. Die Kommission wird nach eigenen Angaben die Mitteilungen der Mitgliedstaaten über ihre Umsetzungsmaßnahmen prüfen und begutachten, ob diese Maßnahmen den Bestimmungen der Richtlinie ordnungsgemäß folgen.