Frau vor Zug gestoßen: LG Duisburg weist Täter in Psychiatrie ein

Kaum ist das Urteil gesprochen, blickt sich der Angeklagte in aller Ruhe um. Eine Regung ist nicht zu erkennen. Als die Wachtmeister ihn später in Handschellen aus dem Gerichtssaal führen, geht er fast schon gelassen mit. Rund sechs Monate ist es her, dass der 28-Jährige auf dem Bahnhof im niederrheinischen Voerde eine Frau vor einen fahrenden Zug gestoßen hat. Ein heimtückischer Mord, befindet das Duisburger Schwurgericht am 28.01.2020 und weist den Angeklagten auf unbestimmte Zeit in die geschlossene Psychiatrie ein.

Richter sprach von “verstörender Tat“

Verurteilt werden konnte der in Deutschland geborene Serbe nicht. Der neunfache Familienvater ist psychisch schwer krank und gilt als schuldunfähig. Richter Joachim Schwartz sprach am 28.01.2020 von einer "verstörenden Tat". Der Angeklagte habe die 34-Jährige mit voller Wucht vor den einfahrenden Zug gestoßen. Die Mutter einer Tochter war noch im Gleisbett gestorben. Eine Zugbegleiterin, die vorne neben dem Zugführer stand, hatte die Frau noch wahrgenommen. "Wir haben ein lächelndes Gesicht gesehen", hatte sie den Richtern bei ihrer Zeugenvernehmung gesagt.

Familie des Opfers kann mit dem Urteil leben

"Es war eine grauenvolle Tat, die für Angst in den Köpfen der Menschen sorgt", befand auch Anwalt Til Heene, der im Prozess den Bruder der Getöteten vertreten hat. Dass der 28-Jährige nicht wegen Mordes verurteilt werden könne, damit müsse die Familie nun leben. Das könne sie auch. Schließlich bringe auch eine Bestrafung das Opfer nicht zurück. "Wichtig ist, dass die Öffentlichkeit vor einem derart gefährlichen Täter geschützt wird", sagte Heene.

Opfer wohl zufällig gewählt

Es hätte offenbar jeden treffen können an jenem Morgen des 20.07.2019. Vor der Tat gab es keinen Kontakt zwischen Täter und Opfer. Ein Zeuge hatte vor Gericht vorgemacht, mit welcher Wucht der 28-Jährige von hinten zustieß. Die Verteidigerin hatte sich für das Experiment freiwillig zur Verfügung gestellt und war regelrecht nach vorne katapultiert worden. "Sie wurde im freien Flug über mehrere Meter weggeschleudert und musste auf der anderen Seite des Saales aufgefangen werden", erklärte Richter Schwartz.

Mordmerkmal der Heimtücke gegeben

Mord aus Mordlust hatte die Staatsanwaltschaft ursprünglich angenommen, war im Laufe des Prozesses aber davon abgerückt. Heimtückisch sei die Tat jedoch auf jeden Fall gewesen. Das sahen auch die Richter so. Die 34-Jährige habe dem Täter keinerlei Anlass gegeben und den Angriff nicht kommen sehen. Das Motiv bleibe unklar. Hintergrund der Tat ist nach Überzeugung der Richter die schwere psychische Erkrankung des 28-Jährigen. Er leide unter Schizophrenie. Die Steuerungsfähigkeit sei erheblich vermindert, vielleicht sogar komplett aufgehoben gewesen.

Täter verneint Absicht

Der 28-Jährige selbst hatte im Prozess jegliche Absicht bestritten. "Ich schubse keine Frauen", teilte er den Richtern über seine Verteidigerin mit. Es sei ihm an dem Tag schlecht gegangen, sein Kopf habe sich gedreht. Er sei getorkelt, habe sich vielleicht abstützen wollen. Diese Version hielt das Duisburger Schwurgericht jedoch für widerlegt. Möglicherweise muss der Täter sogar für den Rest seines Lebens in der geschlossenen Psychiatrie für Straftäter bleiben. "Eine Wunderheilung ist zwar theoretisch möglich", sagte Anwalt Heene, "aber sehr unwahrscheinlich."

Redaktion beck-aktuell, Jörn Hartwich, 28. Januar 2020 (dpa).

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