BAG bejahte Schadensersatzpflicht der Gewerkschaft
Das Bundesarbeitsgericht hatte im Juli 2016 in einem Grundsatzurteil (BeckRS 2016, 74173) den Arbeitskampf der Vorfeldlotsen im Februar 2012 als rechtswidrig gewertet, weil einzelne Forderungen der Gewerkschaft in dem Arbeitskampf noch der Friedenspflicht unterlagen. Die Bundesrichter bejahten im Gegensatz zu den Vorinstanzen in Hessen eine Schadenersatzpflicht der Gewerkschaft gegenüber Fraport. Einen Schadensatzanspruch der Fluggesellschaften Lufthansa und Air Berlin, die ebenfalls geklagt hatten, verneinten die Bundesarbeitsrichter. Fraport hatte die Forderung für Einnahmeverluste infolge Hunderter ausgefallener Flüge auf rund 5,2 Millionen Euro beziffert. Nach Angaben von GdF-Chef Matthias Maas vom 14.07.2017 liegt der nun vereinbarte Vergleich "weit unterhalb der ursprünglichen Klageforderung".