Keine vorzeitige Beendigung befristeter Verträge bei fehlendem Impfnachweis
Dies sei weder notwendig noch verhältnismäßig, urteilte die Instanz. Auch bestimmte berufliche Konsequenzen für Menschen, die etwa in Restaurants oder Museen arbeiten, ließ das Gericht durchfallen. Konkret geht es um Menschen, die an einem Ort arbeiten, an dem künftig ein Nachweis notwendig ist. Auch sie müssen diesen dann erbringen. Tun sie das nicht, kann das Konsequenzen haben. Dem Verfassungsrat zufolge dürfen befristete Verträge bei fehlendem Nachweis aber nicht vorzeitig beendet werden.
Premier Castex rief Verfassungsrat an
Frankreich steckt derzeit in einer vierten Corona-Welle. Innerhalb einer Woche infizierten sich zuletzt landesweit etwa 225 Menschen auf 100.000. Bereits Mitte Juli hatte Staatschef Emmanuel Macron im Kampf gegen das Virus Sars-CoV-2 die strengeren Regeln angekündigt. Wegen teils heftiger Kritik rief Premierminister Jean Castex den Verfassungsrat an. Auch einige Abgeordnete wandten sich an die Instanz.