Frankreichs Verfassungsrat billigt neue Corona-Regeln weitgehend

Der französische Verfassungsrat hat grünes Licht für eine Impfpflicht für Gesundheitspersonal und die Ausweitung der Nachweispflicht gegeben. Ein entsprechendes Gesetz bestätigte das Gericht in großen Teilen, wie es am Donnerstag mitteilte. Die Regierung will, dass die Neuerungen schon ab nächster Woche gelten. Kritik gab es vom Verfassungsrat aber an einigen Details, etwa einer geplanten Quarantänepflicht von zehn Tagen für positiv Getestete.

Keine vorzeitige Beendigung befristeter Verträge bei fehlendem Impfnachweis

Dies sei weder notwendig noch verhältnismäßig, urteilte die Instanz. Auch bestimmte berufliche Konsequenzen für Menschen, die etwa in Restaurants oder Museen arbeiten, ließ das Gericht durchfallen. Konkret geht es um Menschen, die an einem Ort arbeiten, an dem künftig ein Nachweis notwendig ist. Auch sie müssen diesen dann erbringen. Tun sie das nicht, kann das Konsequenzen haben. Dem Verfassungsrat zufolge dürfen befristete Verträge bei fehlendem Nachweis aber nicht vorzeitig beendet werden.

Premier Castex rief Verfassungsrat an

Frankreich steckt derzeit in einer vierten Corona-Welle. Innerhalb einer Woche infizierten sich zuletzt landesweit etwa 225 Menschen auf 100.000. Bereits Mitte Juli hatte Staatschef Emmanuel Macron im Kampf gegen das Virus Sars-CoV-2 die strengeren Regeln angekündigt. Wegen teils heftiger Kritik rief Premierminister Jean Castex den Verfassungsrat an. Auch einige Abgeordnete wandten sich an die Instanz.

Redaktion beck-aktuell, 6. August 2021 (dpa).