Frankreichs Verfassungsgericht kippt Gesetz zur Überwachung Terror-Verurteilter

Frankreichs Verfassungsgericht hat ein umstrittenes Gesetz, das die Überwachung wegen Terrorismus Verurteilter ermöglicht, in zentralen Teilen für verfassungswidrig erklärt. Zahlreiche Bestimmungen des Gesetzes verletzten die Grundfreiheiten, teilte der Conseil constitutionnel in Paris am 07.08.2020 mit.

Grundrechtseinschränkungen sind nicht verhältnismäßig

Die persönliche Freiheit dürfe nicht durch unnötige Härte behindert werden, so die Richter. Dazu zählten etwa die Freiheit des Kommens und Gehens, das Recht auf Achtung des Privatlebens oder das Recht auf ein normales Familienleben. Zwar verfolge der Gesetzgeber das verfassungsrechtlich legitime Ziel, den Terrorismus zu bekämpfen. Allerdings müssten die Maßnahmen angemessen und verhältnismäßig sein.

Gesetz sollte Überwachung verurteilter Terroristen ermöglichen

Das Gesetz war Ende Juli vom Parlament verabschiedet worden und soll es der Justiz ermöglichen, Menschen, die wegen Terrorismus zu mehr als fünf Jahren Haft verurteilt wurden, nach ihrer Strafverbüßung mehrere Jahre besonders zu überwachen. So kann ihnen zum Beispiel der Wohnort vorgeschrieben oder der Kontakt mit bestimmten Personen untersagt werden.

Kritiker sehen Verstoß gegen die Menschen- und Bürgerrechte

Mit Zustimmung des Verurteilten kann durch das Gesetz auch das Tragen eines elektronischen Armbands zur Überwachung eingesetzt werden. Der Präsident der Nationalversammlung, Richard Ferrand, hatte die Gesetzesnovelle dem Verfassungsrat zur Prüfung vorgelegt. Kritiker sehen in dem Gesetz einen Verstoß gegen die Menschen- und Bürgerrechte. Frankreich wird seit Jahren immer wieder von einer islamistischen Terrorwelle erschüttert, dabei starben mehr als 250 Menschen.

Redaktion beck-aktuell, 10. August 2020 (dpa).