Frankreichs Parlament beschließt Sondersteuer für Großunternehmen

Das französische Parlament hat einen umstrittenen Steueraufschlag für Großunternehmen endgültig abgesegnet. Die Nationalversammlung beschloss am 14.11.2017 mit 111 zu 56 Stimmen das Vorhaben, mit einmaligen Steuerzuschlägen gut fünf Milliarden Euro zusätzlich einzutreiben. Das soll einen Teil der Haushaltslücke stopfen, die dem Staat durch die Entscheidung des Verfassungsgerichts entstanden ist, die unter der sozialistischen Vorgängerregierung eingeführte Dividendensteuer zu kippen.

EU-Defizitgrenze soll eingehalten werden

Der Staat muss den in den vergangenen Jahren besteuerten Unternehmen zehn Milliarden Euro zurückzahlen. Mit dem jetzt beschlossenen Steueraufschlag will die Regierung absichern, dass Frankreich 2017 trotzdem erstmals seit Langem die EU-Defizitgrenze einhalten kann. Dies ist ein zentrales Versprechen des sozialliberalen Staatschefs Emmanuel Macron. Der von der Opposition dominierte Senat hatte gegen das Vorhaben gestimmt, die Nationalversammlung setzte sich aber letztlich darüber hinweg.

Unternehmen mit mehr als einer Milliarde Euro Jahresumsatz betroffen

Betroffen sind Unternehmen mit mehr als einer Milliarde Euro Jahresumsatz. Für sie werden einmalig 15% mehr Unternehmensteuer fällig, bei über drei Milliarden Euro Umsatz sogar ein Aufschlag von 30% – mit Abschlägen für Unternehmen, die gerade so über den Schwellen liegen.

Redaktion beck-aktuell, 15. November 2017 (dpa).

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