Frankreichs Parlament hat die Abschaffung der Rundfunkgebühr beschlossen. Der Senat stimmte dem entsprechenden Gesetzesvorhaben zum Nachtragshaushalt am Donnerstagabend zu. Am Nachmittag hatte bereits die Nationalversammlung zugestimmt. Bis Ende 2024 soll der öffentlich-rechtliche Rundfunk unter anderem durch einen Teil der Mehrwertsteuer finanziert werden. Für die Zeit danach muss die Regierung einen gesonderten Plan zur Finanzierung vorlegen.
Ausgleich für gestiegene Lebenshaltungskosten
Die Rundfunkgebühr beträgt in Frankreich bislang 138 Euro im Jahr.
Sie wird für alle Haushalte fällig, die einen Fernseher besitzen.
Präsident Emmanuel Macron hatte die Abschaffung der Gebühr im Wahlkampf angekündigt. Damit wollte er den gestiegenen Lebenshaltungskosten entgegenwirken. Mit der Annahme des Nachtragshaushalt durch das Parlament sind auch die knapp zehn Milliarden Euro gesichert, mit denen der französische Staat den verschuldeten Energieriesen EDF wieder komplett verstaatlichen will – unter anderem, um den Atomausbau voranzutreiben.
Redaktion beck-aktuell, 5. August 2022 (dpa).
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Aus der Datenbank beck-online
Binder, Mehr Vielfalt durch Abschaffung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks?, ZUM 2015, 674
Aus dem Nachrichtenarchiv
BVerfG, Rundfunkbeitrag in den wesentlichen Punkten verfassungsgemäß, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 18.07.2018, becklink 2010468