Präventive Hausdurchsuchungen sollen weiterhin möglich sein
Das Gesetzesvorhaben sieht vor, bestimmte Maßnahmen des seit 2015 geltenden Ausnahmezustands in abgeschwächter Form ins normale Recht zu übernehmen. So könnte der Innenminister zwar keine Hausarreste gegen mutmaßliche Terror-Gefährder mehr verhängen. Den Betroffenen könnte aber vorgeschrieben werden, ihre Gemeinde nicht zu verlassen. Auch präventive Hausdurchsuchungen außerhalb von Justizermittlungen wären weiter möglich, allerdings nur nach Genehmigung durch einen Richter. Kritiker befürchten, die neuen Regeln könnten eine Art "permanenten Ausnahmezustand" schaffen.
Streit um Zugangsdaten zu elektronischen Kommunikationsmitteln
Die Nationalversammlung will mutmaßliche Gefährder zudem dazu verpflichten, den Behörden ihre Zugangsdaten zu elektronischen Kommunikationsmitteln mitzuteilen. Senatspräsident Gérard Larcher sagte jedoch der Zeitung "Le Monde", er sehe hier ein ernstes Risiko, dass dies verfassungswidrig wäre.
Eile bei Verschärfung der Sicherheitsgesetze geboten
Die Regierung sieht die Verschärfung der Sicherheitsgesetze als Voraussetzung dafür, den Ausnahmezustand wie geplant am 01.11 2017 auslaufen zu lassen. Das Gesetz soll deshalb noch im Oktober 2017 endgültig verabschiedet werden. Frankreich war in den vergangenen Jahren Ziel einer Reihe islamistischer Anschläge.