In Frankreich sollen Prozesse bald gefilmt und die Aufnahmen später dann auch veröffentlicht werden dürfen. Die Regierung brachte dazu am 14.04.2021 ein Gesetz auf den Weg. Justizminister Éric Dupond-Moretti teilte mit, dass Privatsphäre und Recht am eigenen Bild natürlich geachtet würden. Aufnahmen sollen auch nicht live übertragen, sondern erst nach einem Urteilsspruch veröffentlicht werden. Im Mai berät das Parlament über das Vorhaben.
Verlorenes Vertrauen in Justiz soll gestärkt werden
Das Filmen von Prozessen ist in Frankreich bisher nur gestattet, wenn diese als historisch bedeutend gelten - wie etwa die Verhandlungen zum Terroranschlag auf das Satiremagazin “Charlie Hebdo“. Das Material war in solchen Fällen aber für das Staatsarchiv vorgesehen, nicht für eine Veröffentlichung. Gefilmt werden darf zudem, wenn die Justiz dies etwa für eine eventuelle Wiederaufnahme vorsieht. Mit dem Vorhaben will Dupond-Moretti auch das Vertrauen in die Justiz stärken. Derzeit gäben nur 48% der Bevölkerung an, ihr zu vertrauen.
Redaktion beck-aktuell, 15. April 2021 (dpa).
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