Der Rat strich nun 32 von 86 Artikeln, unter anderem Änderungen bei der Familienzusammenführung und die geplante Wiedereinführung der Straftat des irregulären Aufenthalts. Dass Migrantinnen und Migranten Wohnzuschüsse und Familiengeld erst später als bisher erhalten sollten, sah der Rat auch als nicht im direkten Zusammenhang mit dem Gesetzesvorhaben stehend an und strich den entsprechenden Artikel.
Die Entscheidung des Rates, etliche der Verschärfungen zu kassieren, dürfte durchaus im Sinne der Regierung sein. Wie Innenminister Gérald Darmanin sagte, habe der Verfassungsrat den Gesetzestext mit den Bestandteilen, wie die Regierung ihn auf den Weg gebracht habe, für gut befunden. Für unzulässig erklärt worden seien etliche der Ergänzungen, die erst im Parlament vorgenommen worden seien.
Viele Änderungen waren auf Druck der konservativen Oppositionspartei Les Républicains vorgenommen worden, mit deren Stimmen Macrons Mitte-Lager das Gesetz verabschieden wollte. Der Text war so Ende vergangenen Jahres deutlich stärker verschärft worden, als der Regierung eigentlich lieb war. Macron und zahlreiche Parlamentarier legten das Gesetz daraufhin dem Verfassungsrat vor, der ähnlich wie das BVerfG Gesetze und Vorhaben auf ihre Rechtmäßigkeit überprüft.