Frankreich: Verfassungsrat billigt Einschränkungen für Ungeimpfte

Wer nicht geimpft oder genesen ist, hat in Frankreich seit heute keinen Zutritt mehr etwa zu Restaurants, Kulturstätten, Sportveranstaltungen und Fernzügen. Zuvor hatte am letzten Freitag der Verfassungsrat grünes Licht für die Einschränkungen gegeben, verfügte allerdings, dass Ungeimpften nicht der Zugang zu politischen Veranstaltungen verwehrt werden dürfe.

Zutritt zu Restaurants und Kultureinrichtungen nur mit "Pass vaccinal"

Auch dürften die Regeln nur solange in Kraft bleiben, wie es die Corona-Pandemie erfordere, so der Verfassungsrat am letzten Freitag. Damit gilt in Frankreich seit heute der von der Regierung erdachte "Pass vaccinal", der in etwa der deutschen 2G-Regelung entspricht. Diesen Impf- oder Genesenennachweis müssen Menschen in Frankreich dann vorzeigen, wenn sie etwa Bars, Restaurants, Kulturstätten und Sportveranstaltungen besuchen oder Fernzüge und Fernbusse nutzen wollen. Wer sich bis Mitte Februar für eine erste Impfung entscheidet, darf vorübergehend weiter einen negativen Test als Zugangsvoraussetzung vorlegen.

Lockerung der Corona-Maßnahmen im Gegenzug

Im Gegenzug sollen im Februar die Corona-Maßnahmen im Land gelockert werden. Nach und nach sollen etwa die Maskenpflicht im Freien, die Kapazitätsbeschränkungen für Sport- und Kultureinrichtungen sowie die Homeoffice-Pflicht fallen. Auch Diskos sollen ab Mitte Februar wieder öffnen können. Laut Frankreichs Premierminister Jean Castex schützt die hohe Impfquote im Land die Krankenhäuser vor Überlastung - trotz derzeit sehr hoher Infektionszahlen. Zuletzt lag die Sieben-Tage-Inzidenz, das heißt die Zahl der registrierten Infektionen auf 100.000 Einwohner binnen einer Woche, bei über 3300. Am letzten Freitag wurden 400.851 Neuinfektionen festgestellt.

Redaktion beck-aktuell, 24. Januar 2022 (dpa).