Die Erlaubnis der Stadt Grenoble zum Tragen muslimischer Ganzkörperbadeanzüge in öffentlichen Schwimmbädern ist nun auch von Frankreichs Staatsrat gekippt worden. Der Staatsrat in Paris bestätigte am Dienstag die Entscheidung eines Verwaltungsgerichts, das die Änderung der Badeordnung in Grenoble für unzulässig erklärt hatte. Nach dem Urteil des Staatsrats ist die Stadt Grenoble mit ihrer Erlaubnis sogenannter Burkinis vor allem auf Forderungen aus muslimischer Ecke eingegangen, um einen religiösen Anspruch zu befriedigen.
Verweis auf Neutralität des öffentlichen Dienstes
Zu diesem Zweck habe die Stadt die bisherigen Bekleidungsregeln, die auf Hygiene- und Sicherheitsanforderungen beruhten, erheblich abgeändert. Das verletze die Gleichbehandlung der Besucher und gefährde die Neutralität des öffentlichen Dienstes, argumentierte der Staatsrat, der die Funktion des höchsten Verwaltungsgerichts in Frankreich hat. Die Berufung der Stadt Grenoble gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts wurde verworfen.
Strikte Trennung von Staat und Religion
Die Burkinis in Grenoble wurden in den vergangenen Wochen zu einem nationalen Politikum mit hitzigen Diskussionen. Frankreich versteht sich als laizistisches Land, in dem eine strikte Trennung von Staat und Religion herrscht. Der Umgang mit religiösen Symbolen in der Öffentlichkeit sorgt immer wieder für Kontroversen, vor allem im Zusammenhang mit dem Islam.
Grüner Bürgermeister änderte Schwimmbadordnung
Zunächst hatte der Stadtrat in Grenoble unter Vorsitz eines grünen Bürgermeisters nach kontroverser Debatte mit knapper Mehrheit für eine Änderung der Schwimmbadordnung gestimmt. Der konservative Innenminister Gérald Darmanin wies daraufhin den örtlichen Präfekten an, gegen die umstrittene Neuregelung zu klagen.
Gitta Kharraz, 22. Juni 2022 (dpa).
Weiterführende Links
Aus der Datenbank beck-online
Hentzschel, "Burkini-Verbot in öffentlichen Schwimmbädern", JA 2020, 757
BVerfG, Ablehnung der Befreiung vom koedukativen Schwimmunterricht, BeckRS 2016, 55410
Schmidt/Schmidt, Das Verbot der Vollverschleierung - ein nicht nur rechtliches Problem, VR 2017, 325
Wiese/Wrase, Wohin mit der Religionsfreiheit?, ZRP 2007, 171
Röper, Kopftuchgesetze - Die Bekleidungs- und Verhaltensregeln im Islam ernst nehmen!, ZRP 2005, 32
Aus dem Nachrichtenarchiv
OVG Koblenz: Burkini-Verbot in Schwimmbädern der Stadt Koblenz gleichheitswidrig, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 14.06.2019, becklink 2013404
Gericht: Korsisches Burkini-Verbot kann bestehen bleiben, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 08.09.2016, becklink 2004315
Französisches Gericht kippt Burkini-Verbot, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 29.08.2016, becklink 2004220