Frankreich: Schadenersatzklagen wegen schlechter Brustimplantate gegen TÜV Rheinland werden neu verhandelt

Im Skandal um minderwertige Brustimplantate werden Schadenersatzklagen gegen den TÜV Rheinland in Frankreich neu aufgerollt. Das oberste Gericht des Landes hob am 10.10.2018 ein Urteil aus Aix-en-Provence auf, das eine Haftung des deutschen Prüfunternehmens 2015 abgelehnt hatte. Die Frage soll nun vor dem Pariser Berufungsgericht neu verhandelt werden, wie das Kassationsgericht jetzt bekanntgab.

TÜV sieht sich selbst als Opfer von PIP

Zahlreiche Frauen hatten das Unternehmen auf Schadenersatz verklagt. Es sieht sich selbst aber als Opfer des Betrugs des Herstellers Poly Implant Prothèse (PIP). Das französische Unternehmen PIP hatte jahrelang ein nicht zugelassenes Silikongel für Brustimplantate verwendet. Der Skandal war 2010 aufgeflogen, Schätzungen zufolge könnten die reißanfälligen Silikonkissen weltweit bei Hunderttausenden Frauen eingesetzt worden sein. Der TÜV hatte Unterlagen zur Konzeption der Implantate und die Qualitätssicherung überprüft - auf dieser Basis erhielt das Unternehmen das europäische CE-Siegel.

Redaktion beck-aktuell, 11. Oktober 2018 (dpa).

Mehr zum Thema