Seiten mit "Fake-News" können gesperrt werden
Zuvor war das Gesetzespaket im Senat gescheitert. Die Abgeordneten hatten nun das letzte Wort. Die Gesetze sollen es zum Beispiel ermöglichen, dass ein Kandidat sich im Eilverfahren gegen die Verbreitung von Falschinformationen im Internet wehren kann. Ein Richter könnte dann beispielsweise Internetanbieter verpflichten, den Zugang zu diesen Inhalten zu sperren. Bedingung wäre, dass die Falschinformationen vorsätzlich und massiv verbreitet werden und geeignet sind, die Wahl zu beeinflussen.
Opposition befürchtet Zensur
Gegen das Gesetz hatte sich heftiger Widerstand der Opposition, aber auch beispielsweise von Journalisten geregt. Oppositionspolitiker warnten vor der Gefahr einer "Gedankenpolizei" und "Zensur". Linke und Rechte stimmten nun im Parlament gegen das Gesetz oder enthielten sich. Staatspräsident Emmanuel Macron hatte sich Anfang 2018 für neue Regeln gegen "Fake News" in Wahlkampfzeiten ausgesprochen.