Frankreich: Le-Pen-Partei verzichtet im Streit um Staatsmillionen auf Berufung

Im Rechtsstreit um Millionen aus der staatlichen Parteienfinanzierung verzichtet die Partei der französischen Rechtspopulistin Marine Le Pen auf eine Berufung. Ein solcher Schritt würde die Erstattung von einer Million Euro aufhalten, teilte der Anwalt der Partei Rassemblement National (RN, früher Front National), David Dassa-le-Deist, am 01.10.2018 in Nanterre bei Paris mit.

Geld von RN beschlagnahmt und von Gericht teilweise wieder freigegeben

Ermittlungsrichter hatten im Juli 2018 gut zwei Millionen Euro bei der Nationalen Sammlungsbewegung (RN) beschlagnahmt. Ein Pariser Gericht halbierte Ende September 2018 diesen Betrag auf eine Million Euro. Gut eine Million Euro werden damit freigegeben, hatte es geheißen. Hintergrund ist eine seit längerem schwelende Affäre um EU-Parlamentsjobs. Le Pen hatte von einer drohenden Zahlungsunfähigkeit der Gruppierung gesprochen und ihre Anhänger zu Spenden aufgerufen.

Verantwortliche in anderer Affäre sollen vor Gericht gestellt werden

Im Zusammenhang mit einer anderen Affäre – dabei geht es um die Finanzierung von Wahlkämpfen im den Jahren 2014 und 2015 – sollen zwei Verantwortliche aus dem Umfeld von Le Pen vor Gericht gestellt werden. Das entschieden Ermittlungsrichter, wie mit der Sache vertraute Kreise bestätigten. Auch die Bewegung mit den Namen Jeanne, die in den Bereich der früheren Front National gehöre, solle sich vor Gericht verantworten. Ein Termin für den geplanten Prozess wurde nicht mitgeteilt.

Redaktion beck-aktuell, 4. Oktober 2018 (dpa).

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