Frankreich: Großbank UBS zu 3,7 Milliarden Euro Strafe verurteilt

Wegen Geschäften mit Steuerhinterziehern muss die Schweizer Großbank UBS in Frankreich ein Strafgeld von 3,7 Milliarden Euro zahlen. Das entschied ein Pariser Gericht am 20.02.2019 und folgte damit der Forderung der Staatsanwaltschaft. Es handele sich um ein Vergehen von "außergewöhnlicher Schwere“.

Vorwurf der Geldwäsche im Zusammenhang mit Steuerhinterziehung

Das Gericht entschied auch, dass die UBS, ihre französische Filiale und drei frühere Verantwortliche gemeinsam 800 Millionen Euro Schadenersatz an den französischen Staat zahlen müssen. Der Staat war in dem Prozess als Nebenkläger aufgetreten. Die Anklage hatte der UBS Geldwäsche im Zusammenhang mit Steuerhinterziehung sowie illegales Anwerbung von Kunden vorgeworfen.

Auch Bewährungsstrafen ausgesprochen

Wegen der Ermittlungen hatte die französische Justiz bereits eine Kaution von 1,1 Milliarden Euro gegen das Geldhaus verhängt. Die französische Filiale der UBS erhielt eine Strafe von 15 Millionen Euro. Fünf von sechs damals verantwortlichen Managern bekamen Haftstrafen auf Bewährung sowie Geldstrafen von bis zu 300.000 Euro.

UBS kündigt Berufung an

Französische Medien sprachen von einer "Rekordstrafe“. Für UBS-Manager Markus Diethelm ist die Entscheidung unverständlich. Es sei nötig, Berufung einzulegen. Nach ergänzenden Informationen der Nachrichtenagentur AFP kündigten auch die Anwälte von UBS Berufung gegen das Urteil an. Die Bank hatte bereits vor dem Urteil mitgeteilt, die in Frankreich geforderten Beträge seien weder durch die Beweise noch das Gesetz gerechtfertigt.

Redaktion beck-aktuell, 21. Februar 2019 (dpa).