Franke und Pamp neue Vorsitzende Richter am BGH

Die Richter am Bundesgerichtshof Ulrich Franke und Rüdiger Pamp sind neue Vorsitzende Richter am BGH. Franke wurde der Vorsitz im 2. Strafsenat übertragen, der im Wesentlichen für die Revisionen in allgemeinen Strafsachen aus den Bezirken der Oberlandesgerichte Frankfurt am Main, Jena und Köln zuständig ist. Pamp übernimmt den Vorsitz im VII- Zivilsenat. Dieser ist im Wesentlichen für Rechtsstreitigkeiten aus dem Werkvertragsrecht, über die Vertragsverhältnisse der Handelsvertreter und über Franchiseverträge sowie für das Zwangsvollstreckungsrecht, insbesondere das Recht der Zwangsvollstreckung in bewegliche Sachen und Forderungen, zuständig.

Franke zunächst als Staatsanwalt tätig

Der 61 Jahre alte Franke trat nach Abschluss seiner juristischen Ausbildung 1987 in den höheren Justizdienst der Freien und Hansestadt Hamburg ein. Dort war er bis Februar 1998 – seit September 1990 als Staatsanwalt im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit – der Staatsanwaltschaft beim Landgericht Hamburg zugewiesen. Als wissenschaftlicher Mitarbeiter war er von März 1991 bis März 1995 an die Bundesanwaltschaft beim BGH und sodann bis Februar 1998 an das Bundesverfassungsgericht abgeordnet. In dieser Zeit – am 03.02.1997 – erfolgte seine Beförderung zum Oberstaatsanwalt.

2005 Ernennung zum Richter am BGH

Am 01.03.1998 wurde er unter Ernennung zum Oberstaatsanwalt beim BGH an die Bundesanwaltschaft versetzt. Am 06.01.2005 wurde Franke zum Richter am BGH ernannt. Hier gehörte er zunächst bis Februar 2009 dem vornehmlich für das Versicherungs- und Erbrecht zuständigen IV. Zivilsenat an. Seit März 2009 war er Mitglied, seit Mitte Dezember 2016 auch stellvertretender Vorsitzender des 4. Strafsenats, dem im Wesentlichen neben Revisionen in allgemeinen Strafsachen in Spezialzuständigkeit diejenigen in Verkehrsstrafsachen zugewiesen sind. Für diesen Senat war er jeweils als ordentliches Mitglied seit Mai 2010 in den Großen Senat für Strafsachen und seit Dezember 2016 in den Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes entsandt. Dem Gemeinsamen Senat gehörte er zuvor schon seit Juli 2010 als stellvertretendes Mitglied an.

Jürgen Schäfer nun Vorsitzender im 3. Strafsenat

Das Präsidium des BGH hat Franke den Vorsitz im 2. Strafsenat übertragen. Zugleich übernimmt der Vorsitzende Richter am BGH Schäfer, der bislang den 2. Strafsenat geleitet hat, den Vorsitz im 3. Strafsenat, der neben Revisionen in allgemeinen Strafsachen vornehmlich die in den Zuständigkeitsbereich des BGH fallenden Staatsschutzstrafsachen sowie die Revisionen in Strafverfahren wegen Verstößen gegen das Außenwirtschaftsgesetz bearbeitet. Diese Position war infolge des Ruhestands des Vorsitzenden Richters am BGH Jörg-Peter Becker mit Ablauf des Monats Oktober 2018 frei geworden.

Pamp zuvor bereits Vorsitzender Richter am OLG

Der Vorsitzende Richter am BGH Pamp ist 57 Jahre alt. Nach Abschluss seiner juristischen Ausbildung trat er 1990 in den höheren Justizdienst des Landes Nordrhein-Westfalen ein. Als Richter auf Probe war er dem Land- und Amtsgericht Bonn zugewiesen sowie als Juristischer Mitarbeiter in der Verwaltungsabteilung an das Oberlandesgericht Köln abgeordnet. Im Mai 1994 erfolgte seine Ernennung zum Richter am LG Bonn. Nach einer Abordnung als wissenschaftlicher Mitarbeiter an den BGH in der Zeit von Oktober 1998 bis September 2001 wechselte er an das Oberlandesgericht Köln, wo er im Februar 2002 zum Richter am OLG befördert wurde. Er war Mitglied mehrerer Zivilsenate und zugleich Dezernent in der Verwaltungsabteilung des OLG, zuletzt als Leiter des Dezernats für den richterlichen Dienst, Gerichtsorganisation und Fortbildung. Seit März 2009 leitete er als Vorsitzender Richter am OLG einen Zivilsenat.

Pamp seit 2010 Richter am BGH

Am 06.09.2010 wurde Pamp zum Richter am BGH ernannt. Seither war er Mitglied des XI. Zivilsenats, dem im Wesentlichen Verfahren aus den Gebieten des Bank-, Börsen- und Wertpapierrechts zugewiesen sind. Von Januar 2011 bis Mitte August 2013 gehörte er außerdem als nicht ständiger Beisitzer dem Dienstgericht des Bundes an und war seit Januar 2012 für das Dienstgericht als stellvertretendes Mitglied in den Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes entsandt. Seit dem 15.08.2013 nahm Pamp neben seiner spruchrichterlichen Tätigkeit zugleich die Aufgaben des Präsidialrichters des BGH wahr. Darüber hinaus ist er hier seit dem 01.12.2013 zur Ansprechperson für Korruptionsprävention bestellt.

Redaktion beck-aktuell, 13. November 2018.