Trotz Exklusivrechten: "FragDenStaat" stellt Ministerialblätter frei ins Netz

Die rechtlichen Vorgaben des Staates sollten allen Bürgern kostenlos zur Verfügung stehen, meint die Internetplattform "FragDenStaat". Sie hat heute sämtliche Ausgaben der Gemeinsamen Ministerialblätter offen ins Internet gestellt und riskiert damit Ärger.

Das Gemeinsame Ministerialblatt (GMBl) ist das amtliche Publikationsorgan der Bundesregierung und wird vom Bundesinnenministerium herausgegeben. Im GMBl veröffentlichen nahezu alle Ministerien ihre Verwaltungsvorschriften, Verordnungen, Richtlinien, Erlasse, Anordnungen, Rundschreiben und Bekanntmachungen.

Die 2.700 Ausgaben werden bislang vom Verlag Wolters Kluwer veröffentlicht, der mit dem Bundesinnenministerium eine exklusive Vereinbarung für den öffentlichen Zugang abgeschlossen hat. Der Verlag verlangt für die Dokumente im Einzelbezug 1,70 Euro pro angefangenen acht Seiten. Eine Veröffentlichung der Dokumente an der Gebührenschranke vorbei verbietet der Verlag. Dabei beruft Wolter Kluwer sich nicht auf das Urheberrecht an den Dokumenten selbst. Das steht den staatlichen Institutionen zu. Der Verlag pocht aber auf die Einhaltung des Leistungsschutzrechts an der Datenbank der Dokumente, das ihm zustehe.

"FragDenStaat" fordert freien Zugang

"FragDenStaat"-Sprecher Arne Semsrott, erklärte, amtliche Dokumente von allgemeinem Interesse gehörten an die Öffentlichkeit - nicht in die Hände privater Verlage. "Der freie Zugang zu den Dokumenten ist aus unserer Sicht nicht nur rechtmäßig, sondern auch notwendig." In ähnlicher Weise habe "FragDenStaat" vor vier Jahren bereits das bis zu diesem Zeitpunkt nicht frei zugängliche Bundesgesetzblatt auf der Plattform "Offene Gesetze" veröffentlicht. Als Reaktion darauf habe das Bundesjustizministerium entschieden, das Gesetzblatt auf einer eigenen Plattform zu veröffentlichen. "Genau das gleiche sollte auch beim GMBl passieren", forderte Semsrott, der vorschlägt, die Texte auf dem Rechtsinformationsportal des Bundes frei zugänglich zu machen.

Der Verlag erlaubt bislang Zitate auf anderen Websites, etwa der Überschrift plus Anreißer-Text oder eines Ausschnitts in vergleichbarer Länge. "Suchmaschinen dürfen Textsnippets unserer Inhalte in Ergebnislisten darstellen. In diesen Fällen werden wir keine Lizenzgebühren erheben. Eine Übernahme längerer Passagen oder ganzer Texte in der im GMBl veröffentlichten Form ist - wie bisher - nur mit Zustimmung des Verlages möglich."

Redaktion beck-aktuell, gk, 12. Dezember 2023 (dpa).