Formulierungshilfe zum LNG-Beschleunigungsgesetz beschlossen

Die Bundesregierung will mit Flüssiggas unabhängiger von russischen Energieimporten werden: Das Bundeskabinett hat am Dienstag die Formulierungshilfe zum Gesetzentwurf zur Beschleunigung des Einsatzes verflüssigten Erdgases (LNGG) beschlossen. Wie das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz mitteilt, sollen damit die Verfahren zur Zulassung, zur Errichtung und zum Betrieb von schwimmenden Flüssiggasterminals sowie der Bau der erforderlichen Anbindungsleitungen zum Gasversorgungsnetz vereinfacht werden.

Schwimmende LNG-Terminals erforderlich

Eine der wenigen Möglichkeiten Deutschlands, auf dem Weltmarkt kurzfristig zusätzliche Gasmengen zu beschaffen, sei der Einkauf verflüssigten Erdgases (LNG). Um das LNG in Deutschland anlanden, regasifizieren und weiterleiten zu können, sei eine LNG-Infrastruktur notwendig. Diese lasse sich kurzfristig über sogenannte schwimmende LNG Terminals erreichen; erforderlich seien ferner Anbindungsleitungen, damit das Gas weitertransportiert werden könne, so das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.

Verfahrensanforderungen werden vereinfacht

Das LNG-Beschleunigungsgesetz ermögliche es den Genehmigungsbehörden vorübergehend, auf Basis des EU-Rechts von bestimmten Verfahrensanforderungen, insbesondere im Bereich der Umweltverträglichkeitsprüfung abzusehen. Dies sei durch die derzeit bestehende Ausnahmesituation gerechtfertigt. Die UVP-Richtlinie sehe in Art. 2 Abs. 4 eine Ausnahmemöglichkeit für Sondersituationen vor, in denen die Versorgungssicherheit berührt ist. Diese Ausnahmetatbestände würden herangezogen und ausbuchstabiert. Wichtig sei, dass die materiellen, also inhaltlichen Zulassungsvoraussetzungen nach dem Immissionsschutzrecht, insbesondere nach den europäischen Vorgaben zur Seveso-III-Richtlinie und auch zum Wasserrecht nicht verändert würden, so das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Sie gelangten weiterhin zur Anwendung, sodass eine umfassende materiell- rechtliche Prüfung durch die Behörden weiter gewährleistet werde.

Verschiedene Ministerien beteiligt

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz teilt mit, die Neuregelung in enger Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz sowie dem Bundesministerium der Justiz erarbeitet zu haben. Der Entwurf der Formulierungshilfe werde in einem nächsten Schritt über die Fraktionen der Regierungskoalition in den Bundestag eingebracht und im parlamentarischen Verfahren weiter behandelt.

Redaktion beck-aktuell, 11. Mai 2022.