LG Münster: Bis zu sechs Jahre Jugendhaft nach Folter eines Auszubildenden

Drei Teenager aus dem Münsterland, die einen Auszubildenden fast zu Tode folterten, sind zu Jugendhaftstrafen von bis zu sechs Jahren verurteilt worden. Die 17, 18 und 19 Jahre alten Angeklagten hatten ihr Opfer im April 2016 unter einem Vorwand an den Dortmund-Ems-Kanal gelockt und dort zwei Stunden lang gequält. Der Auszubildende (20) wurde geschlagen, gewürgt und mit einem Messer lebensgefährlich verletzt. Das Urteil gegen die drei Angeklagten verkündeten die Richter des Landgerichts Münster am 20.12.2016.

Freunde wollten für vermeintliche Vergewaltigung Rache nehmen

Die 17-jährige Angeklagte hatte im Vorfeld der Geschehnisse gegenüber ihren Mittätern behauptet, dass der Auszubildende sie vergewaltigt habe. Daraufhin wollten ihre Freunde laut Staatsanwaltschaft Rache nehmen. Die beiden Mitangeklagten hatten dann erst im Prozess erfahren, dass es diese Vergewaltigung nie gegeben hatte. Die Staatsanwaltschaft hatte bis zu siebeneinhalb Jahre Jugendhaft gefordert.

Redaktion beck-aktuell, 20. Dezember 2016 (dpa).

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