Die staatliche Förderung der umweltfreundlichen Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) wird eingeschränkt. Kleinere KWK-Anlagen bis zu 50 Megawatt müssen sich künftig bei einer Ausschreibung durchsetzen, wenn sie gefördert werden wollen. Ein entsprechendes Gesetz hat der Bundestag am 15.12.2016 verabschiedet.
Änderung nach Einigung mit EU erforderlich
Diese Neuregelung basiert auf einer Vereinbarung mit der EU. Im Gegenzug billigt Brüssel auch künftig die deutschen Privilegien für stromintensive Unternehmen bei der Ökostrom-Abgabe. Bei der sogenannten Kraft-Wärme-Kopplung wird die Wärme, die bei der Stromerzeugung entsteht, gleich zum Heizen genutzt.
Redaktion beck-aktuell, 16. Dezember 2016 (dpa).
Zum Thema im Internet
Den Gesetzentwurf der Bundesregierung (BT-Drs. 18/10209) und die Beschlussempfehlung mit Änderungen des Ausschusses für Wirtschaft und Energie (BT-Drs. 18/10668) finden Sie auf der Internetseite des Bundestags im pdf-Format.
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