Fördersätze für Windenergie an Land sinken ab April 2018 erneut

Die Förderung von Windenergieanlagen an Land außerhalb der Wind-Ausschreibungen wird zum 01.04.2018 um 2,4 Prozent gekürzt. Wie die Bundesnetzagentur am 01.12.2017 mitgeteilt hat, betrifft dies Windenergieanlagen, die ab dem 01.04.2018 neu in Betrieb genommen werden und unter die Übergangsregelung des EEG 2017 fallen.

Bereits genug Windenergieanlagen an Land

Der Brutto-Zubau von Windenergieanlagen an Land liege mit etwa 5.516 Megawatt deutlich oberhalb des Ausbaupfads, erläutert die BNetzA. Maßgeblich für die Berechnung der Fördersätze sei der Zubau zwischen November 2016 und Ende Oktober 2017. Bewege sich der Zubau nahe am gesetzlichen Ausbaupfad, so sei eine geringe Absenkung der Vergütungssätze vorgesehen. Diese Absenkung verstärke sich, je mehr der Zubau den Ausbaupfad überschreitet. Eine merkliche Unterschreitung des Ausbaupfads würde dagegen dazu führen, dass die anzulegenden Werte konstant bleiben oder sogar angehoben würden.

Fördersätze werden quartalsweise angepasst

Die Fördersätze für Strom aus Windenergieanlagen an Land werden laut Bundesnetzagentur quartalsweise angepasst. Die Veröffentlichung erfolge vier Monate vor dem Inkrafttreten der neuen Förderung.

Redaktion beck-aktuell, 4. Dezember 2017.

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