Insolvenzantragspflicht wird nach Flutkatastrophe länger ausgesetzt

Die vom Juli-Hochwasser geschädigten Unternehmen sollen länger als bisher geplant von der Insolvenzantragspflicht befreit werden. Darauf haben sich die Bundestagsfraktionen von Union und SPD verständigt, wie der SPD-Rechtsexperte Johannes Fechner am 17.08.2021 in Berlin bestätigte. Zuvor hatte das “Handelsblatt“ darüber berichtet.

Insolvenzantragspflicht soll bis Ende Januar 2022 ausgesetzt werden

Die bei drohender Zahlungsunfähigkeit bestehende Pflicht zur Stellung eines Insolvenzantrags wird demnach bis Ende Januar 2022 ausgesetzt und nicht - wie ursprünglich vom Bundeskabinett vorgesehen - nur bis Ende Oktober. Darüber hinaus wird die Möglichkeit eingeräumt, diese Frist ohne weitere Zustimmung des Parlaments bis Ende April zu verlängern. “Wir wollen den Unternehmen, die schwere Schäden erlitten haben, eine Alternative für den Gang zum Insolvenzgericht eröffnen“, erklärte Fechner. Die entsprechende Regelung muss noch vom Bundestag beschlossen werden.

Redaktion beck-aktuell, 17. August 2021 (dpa).