Fluthilfefonds für Hochwasser-Regionen
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Von der Flutkatastrophe betroffene Regionen bekommen finanzielle Unterstützung. Das Bundeskabinett hat heute die Formulierungshilfe für die Errichtung eines Sondervermögens "Aufbauhilfe 2021" und zur Änderung weiterer Gesetze (Aufbauhilfegesetz 2021) beschlossen. Profitieren sollen unter anderem geschädigte Privathaushalte und Unternehmen. Außerdem soll das Sondervermögen zur Wiederherstellung der zerstörten Infrastruktur eingesetzt werden.

Finanzierung wird zwischen Bund und Ländern aufgeteilt

Das Sondervermögen wird nach Mitteilung des Bundesfinanzministeriums mit Mitteln des Bundes in Höhe von bis zu 30 Milliarden Euro ausgestattet. Darin enthalten sind Ausgaben für den Wiederaufbau der Infrastruktur des Bundes in Höhe von zwei Milliarden Euro. Diese werden vom Bund allein getragen. Die Wiederaufbaumaßnahmen der Länder in Höhe von 28 Milliarden Euro werden solidarisch jeweils zur Hälfte von Bund und Ländern finanziert.

Bund stellt Liquidität des Sondervermögens sicher

Der Bund will  dem Sondervermögen in einer ersten Tranche aus dem Bundeshaushalt 2021 Mittel in Höhe von 16 Milliarden Euro zuführen. Ab 2022 sollen die Zuweisungen des Bundes dann bedarfsgerecht nach Maßgabe des Haushaltsgesetzes erfolgen. Damit sichere der Bund die Liquidität des Sondervermögens und sorge dafür, dass ausreichend Mittel zur Verfügung stehen. Die Finanzierungsbeteiligung der Länder erfolge über eine Anpassung der vertikalen Verteilung des Umsatzsteueraufkommens über 30 Jahre, heißt es in der Mitteilung des Ministeriums.

Errichtung mobiler baulicher Anlagen wird ermöglicht

Zudem soll durch eine Änderung des Baugesetzbuchs die befristete Errichtung mobiler baulicher Anlagen zur Wohnnutzung für Betroffene von Hochwasserkatastrophen sowie mobiler Infrastruktureinrichtungen (beispielsweise Rathaus, Schule, Kindertagesstätte) in von Hochwasserkatastrophen betroffenen Gemeinden bauplanungsrechtlich erleichtert werden.

Schadensbelastung entscheidet über Verteilung der Mittel

Das Gesetzgebungsverfahren soll laut Bundesfinanzministerium sehr kurzfristig abgeschlossen werden. Mit dem Gesetz werde die Bundesregierung zudem ermächtigt, im Einvernehmen mit den Ländern eine Verordnung zu erlassen, in der die Aufteilung der Mittel für den Wiederaufbau auf die betroffenen Länder und die Ermittlung einheitlicher Förderungsgrundsätze festzulegen sind. Bei der Verteilung der Mittel auf Bund, Länder und Gemeinden sowie bei der Gewährung der Hilfen würden die unterschiedlichen Schadensbelastungen der Betroffenen berücksichtigt.

Redaktion beck-aktuell, 18. August 2021.