Im Prozess um den Großbrand einer Flüchtlingshalle in Düsseldorf sind zwei nordafrikanische Asylbewerber vom Landgericht Düsseldorf freigesprochen worden. Sie standen unter Verdacht, die Halle absichtlich angezündet zu haben, weil in der Halle trotz des Fastenmonats Ramadan Mittagessen ausgegeben wurde. Die Kammer habe "in dubio pro reo" entschieden, sagte die Vorsitzende Richterin Pascale Wierum am 02.03.2017. Die Verdachtsmomente hatten sich in der Hauptverhandlung deutlich abgeschwächt.
Millionenschaden entstanden
Das Feuer war am 07.06.2016 in der mit 282 Männern belegten ehemaligen Messehalle ausgebrochen. Bei dem Großbrand soll ein Schaden von rund zehn Millionen Euro entstanden sein. Die Halle brannte völlig aus und musste abgerissen werden.
LG Düsseldorf, Urteil vom 02.03.2017
Redaktion beck-aktuell, 2. März 2017 (dpa).