Die Finanzminister von Bund und Ländern wollen zur Neuregelung der Grundsteuer zunächst verschiedene Modelle auf ihre Machbarkeit hin prüfen. Dabei gehe es darum, welche der Reformmodelle innerhalb der vom Bundesverfassungsgericht gesetzten Frist umgesetzt werden könnten, teilte Hessens Finanzminister Thomas Schäfer (CDU) am Abend des 02.05.2018 nach einem Spitzentreffen der Finanzminister von Bund und Ländern in Berlin auf dpa-Anfrage mit. Vor Ende der Prüfung sei kein Modell vom Tisch. Es solle dann entschieden werden, welches der machbaren Modelle umgesetzt werden soll. Schäfer sprach von konstruktiven und sachlichen Gesprächen.
Drei Modelle kommen in Frage
Die Karlsruher Richter hatten das derzeitige Steuermodell für verfassungswidrig erklärt. Bis Ende 2019 muss ein neues Gesetz verabschiedet sein. In der Diskussion für die Neuregelung sind im Wesentlichen drei Modelle. "Bund und Länder müssen und wollen die Grundsteuer auf verfassungsgemäße Beine stellen", sagte Schäfer. "Dieses Ziel eint nun endlich alle Beteiligten. Ich mache keinen Hehl daraus, dass ich mir die Initiative des Bundes dazu vor Jahren gewünscht hätte, nach dem sich fast alle Länder bereits einig waren. Nun sorgt eben der Druck des Bundesverfassungsgerichts für Bewegung."
Redaktion beck-aktuell, 3. Mai 2018 (dpa).
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BVerfG, Vorschriften zur Einheitsbewertung für die Bemessung der Grundsteuer verfassungswidrig, BeckRS 2018, 4904
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BVerfG: Einheitsbewertung zur Bemessung der Grundsteuer verfassungswidrig, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 10.04.2018,
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