Länderübergreifende Richterfortbildung wichtig für gesamte Justiz
Eine qualitativ gute Fortbildung komme der Richterschaft und damit der gesamten Justiz in der Bundesrepublik Deutschland zugute, heißt es in der Mitteilung weiter. Die länderübergreifende Richterfortbildung trage mit dazu bei, dass die Rechtsprechung in Deutschland über die Ländergrenzen hinweg nicht zu sehr differenziere. Dem Interesse an einer bundesweit einheitlichen Rechtsanwendung solle zukünftig im Rahmen einer Evaluierung des Fortbildungsprogramms mit einer stärkeren Ausrichtung an Bundesinteressen Rechnung getragen werden, heißt es in der Mitteilung weiter.
Reform der Verwaltungsvereinbarung gefordert
Die Neue Richtervereinigung fordert jedoch weiterhin die dringend notwendige Überarbeitung der über 27 Jahre alten Verwaltungsvereinbarung über die Deutsche Richterakademie vom 01.03.1993 hinsichtlich der beratenden Mitwirkung von Berufsverbänden in der Programmkonferenz. Die damalige Begrenzung auf die drei Berufsverbände DRB, ÖTV (Fachgruppe Richter und Staatsanwälte) und BDVR spiegele die weitere Entwicklung der berufsständischen Vertretung von Richtern und Staatsanwälten nicht mehr wieder.
Vereinigung fordert Beteiligung an Programmkonferenz
Sie stehe auch im Widerspruch zu Sinn und Zweck einer beruflichen Fortbildung, erklärte die Vereinigung. Die Fortbildung für die Praxis müsse aus der Praxis kommen. Daneben solle die Fortbildung "Kenntnisse und Erfahrungen über politische, gesellschaftliche und andere wissenschaftliche Entwicklungen vermitteln“. Nachdem die Neue Richtervereinigung bereits seit über 30 Jahren an diesen (justiz-)politischen und gesellschaftlichen Aufgaben mitwirke, sei sie an der Gestaltung des Fortbildungsprogramms zu beteiligen.