Elektronischer Rechtsverkehr bereits seit 2004 eröffnet
Die Finanzgerichte hätten bereits 2004 den elektronischen Rechtsverkehr eröffnet, der es den Verfahrensbeteiligten ermöglicht, mit dem Gericht elektronisch zu kommunizieren. Bei der Einführung der elektronischen Gerichtsakte handele es sich um einen "weiteren bedeutenden Meilenstein in der fortschreitenden Digitalisierung", so das FG Düsseldorf. Die Finanzgerichte hofften, in absehbarer Zeit auch die Steuerakten von der Finanzverwaltung in elektronischer Form bereitgestellt zu bekommen.