Finanzausschuss stimmt Änderungen bei Wertpapierhandel zu

Der Finanzausschuss des Bundestages hat heute zwei Gesetzentwürfe zum Wertpapierhandel beschlossen. Er stimmte dem Entwurf eines Gesetzes "zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/2034 über die Beaufsichtigung von Wertpapierinstituten" in geänderter Form zu. Danach soll die Aufsicht über Wertpapierinstitute vollständig aus dem Kreditwesengesetz herausgelöst werden. Der Ausschuss gab zudem grünes Licht für eine Änderung des Pfandbriefrechts.

Einfache und übersichtliche Gesetzessystematik

Die Neuregelung zur Beaufsichtigung von Wertpapierinstituten setzt eine EU-Richtlinie um. Vor allem für rund 750 kleine und mittlere Wertpapierinstitute, die geringere Anforderungen einhalten müssen, soll eine einfache und übersichtliche Gesetzessystematik geschaffen werden. Die CDU/CSU-Fraktion erklärte in der Aussprache, das Gesetz bedeute einen wichtigen Schritt in Richtung Kapitalmarktunion, was sie sehr begrüße. Die SPD sagte, Wertpapierfirmen aus dem Kreditwesengesetz herauszulösen, sei wichtig, da diese ein anderes Risikoprofil hätten. Die Grünen-Fraktion sieht in dem Gesetzentwurf ebenfalls einen Schritt hin zu einer europäischen Finanzmarktregulierung. Sie begrüßte die Verankerung von Offenlegungspflichten von Anlagestrategien und etwa verbundenen Umweltrisiken.

AfD und FDP kritisieren zusätzliche Bürokratie

Die AfD-Fraktion kritisierte dagegen die mit dem Gesetzentwurf verbundene Bürokratie, es fehlten Differenzierungen für Wertpapierfirmen. Auch die FDP-Fraktion erklärte, sie sehe die zusätzliche Belastung der Firmen durch Bürokratie kritisch. Die Fraktion Die Linke kritisierte, die Aufteilung der Aufsicht zwischen Bundesbank und Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) sei unklar.

Neues Pfandbriefrecht geplant

Die zweite Abstimmung betraf das Pfandbriefrecht. Der Finanzausschuss stimmte für den Entwurf eines Gesetzes "zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/2162 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27.11.2019 über die Emission gedeckter Schuldverschreibungen und die öffentliche Aufsicht über gedeckte Schuldverschreibungen" (CBD-Umsetzungsgesetz, BT-Drs. 19/26927) in geänderter Form. Dafür votierten die Fraktionen von CDU/CSU, SPD, FDP und Grünen. Die Fraktionen der AfD und der Linken enthielten sich.

Bezeichnungsschutz wird ausgeweitet

Auch mit der Änderung des Pfandbriefrechts soll eine EU-Richtlinie umgesetzt werden. Der Bezeichnungsschutz, der sich bislang nur auf die Bezeichnung "Pfandbrief" bezog, wird um die Bezeichnungen "Europäische gedeckte Schuldverschreibung" und "Europäische gedeckte Schuldverschreibung (Premium)" ausgeweitet. Alle Pfandbriefe können künftig unter erster Bezeichnung vertrieben werden, während die Bezeichnung mit Premium-Zusatz nur für Hypothekenpfandbriefe, Öffentliche Pfandbriefe und Schiffspfandbriefe verwendet werden darf, die sowohl die Vorgaben der Covered-Bonds-Richtlinie als auch weitere qualifizierte Voraussetzungen erfüllen.

Reaktion auf Anregungen aus der Realwirtschaft

Die CDU/CSU-Fraktion erklärte in der Aussprache, die Umsetzung der Richtlinie liege im deutschen Interesse. Die Anhörung habe ergeben, dass der deutsche Pfandbrief dadurch gestärkt werde. Die SPD-Fraktion betonte die wichtige Funktion des Pfandbriefs vor allem für den Immobilienmarkt. Die Umsetzung sei auch eine Reaktion auf zahlreiche Anregungen aus der Realwirtschaft für eine Harmonisierung. Die FDP-Fraktion betonte die jahrhundertelange Tradition des deutschen Pfandbriefs als bewährtes Finanzierungsinstrument. Eine europäische Harmonisierung sei richtig. Die Grünen-Fraktion erklärte, die Richtlinie orientiere sich am deutschen Rechtsrahmen, sodass die Änderungen überschaubar seien.

AfD fordert Nachbesserung

Die AfD-Fraktion sieht Nachbesserungsbedarf und kritisierte, der Premium-Zusatz diene nicht der Marke Pfandbrief. Die Fraktion Die Linke äußerte Bedenken, dass die vorgesehenen längeren Prüfungsintervalle nicht zu der höheren Anzahl von Produkten passten, die zu erwarten seien.

Redaktion beck-aktuell, 14. April 2021.